Wir haben ein sehr großes Problem - hier der Sachverhalt:
Wir sind 21 Beschäftigte im Betrieb. Also sind 3 BR-Sitze zu verteilen. Die Wahlliste wurde ausgehängt, die Stützstimmen verteilt und mit Datum vom 11.02.2010 24 Uhr lief die Frist für mögliche Anfechtungen aus. Alles hat geklappt, niemand hat etwas angefochten.

Ende Januar 2010 hat unsere Aushilfskraft (Student/400 Euro-Job mit Vertrag), die seit ca. 1 Jahr bei uns beschäftigt ist mit dem AG ein Gespräch geführt. Sie teilte ihm mit, dass sie in 2010 im Zuge des Studiums einen längeren Auslandsaufenthalt absolvieren werde. Die Aushilfe teilte dem AG außerdem mit, dass Sie lediglich im März 2010 und im Juni 2010 für ein paar Tage arbeiten könne. Es wurde gemeinsam überlegt - inwieweit hier eine Lösung gefunden werden kann. Der AG tendierte von Anfang an dazu, das Arbeitsverhältnis zum 31.01.2010 zu beenden. Für März sollte die Aushilfskraft wieder eingestellt werden. Die Aushilfskraft tendierte eher dazu, das Arbeitsverhältnis bestehen zu lassen - und nur die tatsächlich geleisteten Stunden zu bezahlen, welches in einem Änderungsvertrag vereinbart werden sollte. Lt. Aussage der Aushilfskraft sagte der AG, dass er sich bei ihr meldet bzgl. einer Entscheidung.
Zur Information: Der Arbeitsvertrag sieht eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Quartalsende vor !

Heute hat der AG den BR gefragt, weshalb diese Aushilfskraft auf der Wahlliste als wahlberechtigte Person steht. Der BR sagte, dass er keinerlei Information über etwas Gegenteiliges hat. Weder von Seiten des AG noch von Seiten der Aushilfskraft. Deshalb ist diese Person wahlberechtigt.
Der AG hat sofort reagiert und den SV so interpretiert, dass die Aushilfe müdlich bei ihm gekündigt habe. Er hat HEUTE die Aushlife angeschrieben und u.a. eine schriftliche Zustimmung/Vereinbarung angefordert, dass das Arbeitsverhältnis zum 31.01.2010 aufgelöst wurde. Er hat weiterhin die Person zum 31.01.10 bei der Personalabteilung abgemeldet. Er hat außerdem darauf hingewiesen, dass die Person als wahlberechtigte Person gestrichen werden muß.

Unser Problem: Wenn die Aushilfe wirklich nicht gezählt werden kann - dann sind wir nur 20 Arbeitnehmer und es kann nur 1 BR gewählt werden. Das wollen wir unbedingt verhindern. Wir haben den Verdacht, dass dies eine Taktik des AG's ist, der ganz bewußt darauf abzielt.

Was können wir tun ?
Wie ist die Rechtslage, wenn die Aushilfe tatsächlich mit einer Aufhebung zum 31.01.10 einverstanden ist ?
Ist das Handeln des AG's überhaupt zulässig ?
Sind Wahlliste und Wahlberechtigte jetzt überhaupt noch anfechtbar ?