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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Angaben in einer Vorschlagsliste zur BR Wahl im Jahr 2010

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waldmeisterwf
Nov 2016 bearbeitet

eine frage zu einer vorschlagsliste zur br wahl im frühjahr 2010: wir haben eine vorschliste zur wahl 2010 erstellt. soweit alles io,aber eine frage ist noch : wir hatten im dez 2009 stützunterschriften gesammelt hatten ,wussten aber nur ein vages wahldatum ,nur , das im frühjahr 2010 ,vermutlich im märz gewählt werden soll. folglich schrieben wir als wahldatum rein für die " betriebsratswahlwahl im Frühjahr 2010" im jan wurde das wahlausschreiben veröffentlicht mit dem genauen wahltermin,nämlich 3.märz 2010.

die frage genau: ist unser vage datumsangabe: betriebsratswahl im frühjahr 2010 ein grund die vorschalgsliste vom wahlvorstand abzulehen?

ich wäre für antworten dankbar

lg waldmeisterwf

4.79304

Community-Antworten (4)

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kalli

27.01.2010 um 18:21 Uhr

M.E. nein, Hauptsache die Vorgaben aus dem Wahlausschreiben bezügl. der Stützunterschriften sind erfüllt.

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waldmeisterwf

27.01.2010 um 18:27 Uhr

danke für deine antwort, aber wir ahtten nicht auf vorrat gesammelt!!

wie dir bekannt sein dürfte gib es für den startzeitpunkt des sammelns keine gesetzliche vorgabe. wir hätten schon theoretisch 2008 sammeln könne hättne aber nicht mehr in einem komma oder wort die liste verändern dürfen wenn auch nur eine stützunterschrift geleistet wurde für eine vorschlagsliste zur br wahl im frühjahr 2010

K
kalli

27.01.2010 um 19:16 Uhr

Hallo?????????? warum wurde hier ein Beitrag gelöscht? (141687) von ca 17:24?

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waldmiesterwf

27.01.2010 um 19:36 Uhr

der beitrag wurde vermutlich vom schreiber sekber gelöscht auf grund der antwort bezüglich des start zeitpunktes der sammelaktion für die vorschlagslisten

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