eine frage zu einer vorschlagsliste zur br wahl im frühjahr 2010:
wir haben eine vorschliste zur wahl 2010 erstellt.
soweit alles io,aber eine frage ist noch :
wir hatten im dez 2009 stützunterschriften gesammelt hatten ,wussten aber nur ein vages wahldatum ,nur , das im frühjahr 2010 ,vermutlich im märz gewählt werden soll. folglich schrieben wir als wahldatum rein für die
" betriebsratswahlwahl im Frühjahr 2010"
im jan wurde das wahlausschreiben veröffentlicht mit dem genauen wahltermin,nämlich 3.märz 2010.

die frage genau: ist unser vage datumsangabe: betriebsratswahl im frühjahr 2010
ein grund die vorschalgsliste vom wahlvorstand abzulehen?

ich wäre für antworten dankbar

lg waldmeisterwf