Ende der Amtszeit bei lange bestehendem BR
Sehe ich das richtig, dass mir bei einem lange bestehenden Betriebsrat das Ende der Amtszeit nicht so einfach ersichtlich ist? Bei uns wurde in der Vergangenheit immer regelgerecht gewählt. Könntet ihr mal schauen, ob ich das hier richtig dargestellt habe? Unser Betrieb hatte vom 09.-11.05.2006 gewählt. Das Dokument "Bekanntgabe der Wahlergebnisse" ist am 12.05.2006 unterzeichnet worden. Ausgehängt wurde das Dokument am 15.05.2006 (so steht es unten links auf dem Dokument "Bekanntgabe der Wahlergebnisse": Aushang=15.05.2006). Wann die konstituierende Sitzung war, habe ich nicht mehr herausbekommen. Im Jahr 2010 wurde in der Zeit vom 11.-13.05.2010 gewählt, das Dokument "Bekanntgabe der Wahlergebnisse" wurde am 14.05.2010 per E-Mail verschickt. Der BR kam dann am 25.05. 2010 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Es könnte also sein, dass der BR 2006-2010 bis zum 24.05.2010 (spätest denkbares Datum) im Amt war und am 25.05.2010 der BR 2010-2014 sein Amt aufnahm (da gab es ja die konstituierende Sitzung). Demnach würde die Amtszeit BR 2010-2014 am 24.05.2014 enden. Aber es wäre auch denkbar, dass der BR 2006-2010 bis zum 16.05.2010 im Amt war (frühest denkbares Datum?) und am 17.05.2010 der BR 2010-2014 offiziell sein Amt aufnahm aber die konstituierende Sitzung erst eine gute Woche später (am 25.05.2010) abhielt. Demnach würde die Amtszeit BR 2010-2014 am 16.05.2014 enden.
Community-Antworten (6)
27.01.2014 um 17:24 Uhr
Die Amtszeit des jetzigen BR endet am 14.05.24:00 Uhr. Wenn ihr 2006 das erste mal gewählt habe bleibt das Datum für alle Zeiten. Die konstituierende Sitzung ist nicht maßgebend, diese ist eine organisatorische BR interne Sitzung
27.01.2014 um 18:46 Uhr
Hallo Rolfo, wir haben 2006 aber nicht das erste Mal gewählt, sondern vor 20 Jahren oder so, deshalb schrieb ich "lange bestehender Betriebsrat". Ich habe 2006 nur angegeben, weil ich von 2006 noch ein paar Daten gefunden habe. Dass die konstituierende Sitzung nicht maßgeblich ist, ist mir klar. Aber man kann ja kaum eine konstituierende Sitzung einberufen, wenn man als BR nicht schon im Amt ist. Es kommt ja vor, dass das Wahlergebnis schon feststeht, aber der alte BR noch im Amt ist.
27.01.2014 um 18:47 Uhr
@Coworker Die Amtszeit eines in der regulären Wahlperiode und im regulären Wahlzeitraum erstmalig gewählten BR (was bei Euch der Fall ist) endet 4 Jahre nach Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses. Dieses Datum des Amtsendes bleibt für die Zukunft bestehen, wenn nicht ein Fall des § 13 Abs. 2 eintritt, der eine Wahl außerhalb der regulären Wahlperiode erforderlich macht, wo dann wieder andere Regelungen gelten. In eurem Fall ist es deswegen vollkommen unerheblich, wann nach 2006 gewählt wurde, wann nach 2006 die endgültigen Wahlergebnisse bekannt gegeben wurden und wann nach 2006 die konstituierenden Sitzungen waren.
27.01.2014 um 18:51 Uhr
UUps, da haben sich die Antworten überschnitten, also nicht der erstmalig gewählte BR. Wenn niemand mehr da ist, der bei der ersten Wahl dabei war und das die einzig zur Verfügung stehenden Daten sind, würde ICH von diesem Datum das Amtsende ableiten. Aber, wenn ihr unsicher seid, lasst euch anwaltlich beraten.
27.01.2014 um 22:50 Uhr
Danke Nicoline, ja, wahrscheinlich gibt es niemanden mehr, der bei der ersten Wahl dabei war. Du schreibst dann DU würdest von diesem Datum das Amtsende ableiten. Hilfst du mir zu verstehen, was du mit "diesem Datum" meinst? Schreib mal anhand der Daten, die ich angegeben habe, welches Datum du konkret meinst. Danke schon mal im Voraus!
27.01.2014 um 23:09 Uhr
Hallo Coworker, wenn das
Unser Betrieb hatte vom 09.-11.05.2006 gewählt. Das Dokument "Bekanntgabe der Wahlergebnisse" ist am 12.05.2006 unterzeichnet worden. Ausgehängt wurde das Dokument am 15.05.2006
die am Längsten zurückliegenden Daten sind, würde ICH behaupten, dass dieses, aufgrund Ermangelung anderer Daten, der erste BR war und die Amtszeit des BR ab der Wahl grundsätzlich am 14.05. endet. Wie will man es anders machen? Ich möchte ausdrücklich betonen, dass das meine ganz persönliche Ansicht ist, ohne jeden Anspruch auf Richtigkeit. Vielleicht gibt es hier ja noch Spezialisten, die es rechtssicherer beantworten können als ich.
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