Amtszeitberechnung
Nun hätte ich auch mal eine Aufgabe zur Amtszeitberechnung (eines unserer Betriebe), über deren Lösung ich mir selbst nicht völlig im Klaren bin: Betrieb A hat einen Teilbetrieb A1 der selbst betriebsratsfähig ist und etwas entfernt liegt. Allerdings hatten die Beschäftigten des Teilbetriebs A1 in der Vergangenheit beschlossen, beim Hauptbetrieb mit zu wählen. Im Sommer 2009 beschließen die Beschäftigten des Teilbetriebs A1 künftig selbst einen Betriebsrat zu wählen, so dass sie ab 2010 einen eigenen Betriebsrat haben. Dazu müssen sie jedoch das Amtszeitende des Hauptbetriebs A abwarten. Erst mit dessen Amtszeitende ist auch der im Teilbetrieb A1 gewählte BR im Amt. Nun soll jedoch der Hauptbetrieb A mit einem Betrieb B fusionieren. Die Fusion ist mit Wirkung zum 1.1.2010 durchgeführt worden. Um den Weg für eine gemeinsame BR-Wahl freizumachen, treten die Betriebsräte der Betriebe A und B im Dezember 2009 zurück und bilden im Januar 2010 einen gemeinsamen Wahlvorstand. Die Wahl ist am 22.3.2010, die Verkündung des endgültigen Wahlergebnisses ist der 23.3.2010. Damit enden die Amtszeiten der Betriebsräte A und B. Der Teilbetrieb A1 hat am 9.3.2010 gewählt, die Verkündung des Wahlergebnisses in A1 war am 15.3.2010. Frage: Begann die Amtszeit des BR im Teilbetrieb A1
- schon am 15.3. mit der Verkündung des Wahlergebnisses für A1 oder
- erst mit dem Ende der Amtszeit des alten Betriebsrats A, der noch bis zum 23.3.2010 geschäftsführend im Amt war.
Ich tendiere zu Antwort 1. bin gespannt auf die Antworten.
Community-Antworten (2)
17.02.2014 um 16:35 Uhr
Um den Weg für eine gemeinsame BR-Wahl freizumachen, treten die Betriebsräte der Betriebe A und B im Dezember 2009 zurück und bilden im Januar 2010 einen gemeinsamen Wahlvorstand.<
Wozu haben die denn das gemacht. Der Betriebsübergang ist doch auch so klar geregelt? Zu wann haben sie denn ihren Rücktritt erklärt?
Ansonsten § 22 BetrVG: In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 führt der Betriebsrat die Geschäfte weiter, bis der neue Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekanntgegeben ist.
Das wäre dann bei deiner Frage die Nr. 1.
17.02.2014 um 17:16 Uhr
Richtig tendiert, der BR von A 1 hat das erste mal gewählt, die Amtszeit beginnt am 15.3.2010. Somit muss der Betrieb A 1 spätestens am 15.3.2014 einen BR gewählt haben.