guten morgen zusammen!

erstens: lob und dank erstmal, für die schnellen und aufschlussreichen antworten die man hier im FORUM bekommt!

das zeugt von Kompetenz und Wissen!

habe ein gewisses problem mit den BR-Wahlen, die wir am 21.04.2010 durchführen!
nachdem ich schon des öffteren hier in diesem forum mein problem erläutert habe, müssen die meisten schon denken, ob " ICH" nicht ein an der waffel habe!

ist ja alles richtig, das bei einem " vereinfachten wahlverfahren" keine " Listenwahl" stattfinden kann! soweit so gut! habe ich verstanden. so steht es ja auch im BetrVG!
wenn in einem WA " Datum des erlasses 10.03.2010" -" Datum des Aushangs 12.03.2010" fängt doch am ! 11.03.2010 die 2 wochen frist an nicht wahr? wenn ich jetzt 2 wochen weiterzähle, endet die frist für die einreichung der wahlvorschläge am 30.03.2010. da man ja den samstag und sonntag nicht mitzählen kann richtig? in unserem WA steht aber die frist bis zum 26.03.2010! da laut BetrVG genau die 2 wochenfrist eingehalten werden muss, " Eine Verlängerung od, Verkürzung der 2 wochenfrist ist unzulässig und führt zur Anfechtung der Wahl!" richtig? und da ich jetzt im WV seid ca 1 woche bin, " nachdem schon im vorfeld 2 mitglieder des WV ihren rücktritt erklärt haben." meine frage:" stimmt dieses datum der 2 wochenfrist von mir! zweitens:" wenn ja! was ist dann im WV zu tuen? fällt die ganze BR-Wahl dann aus?