Hallo Forum,

eine Mitarbeiterin (TZ, arbeitet an 4 Wochentagen) hat sich von ihrem Vorgesetzten ihren Urlaubsanspruch für 2010 und 2011 ausrechnen lassen und Anhand dieser Berechnungnen ihren Urlaub beantragt und angetreten. Nun ist dem Arbeitgeber aufgefallen, dass die Berechnung falsch war und die Kollegin 10 Urlaubstage zuviel genommen hat. Der AG verlangt nun, dass sie entweder 10 Tage unbezahlten Urlaub nimmt, oder die Zeit währen der Betriebsferien abarbeitet.
Für unser Unternehmen gilt der TvöD. Ich gehe mal davon aus, dass wir uns hier im individualrecht bewegen. Nun meine Fragen:
Kann der AG verlangen, dass unbez. Urlaub genommen oder die Zeit abgearbeitet wird.
Kann sie sich irgendwie darauf berufen, dass sie keine Schuld an der Situatin trägt.
Gibt es hier Ausschlussfristen? Welche Möglichkeiten hat sie sonst?

Danke für, wie immer, hilfreiche und sachliche Antworten!