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Urlaub am "kurzen Freitag"

B
Barry
Nov 2016 bearbeitet

Wir arbeiten 39,5 Std. die Woche, Mo.-Do. je 8,5 Std. und Freitags 5,5 Std. Es gibt jetzt Diskussionen weil Kollegen Mo-Do Urlaub nehmen und Freitags Überstunden. Gibt es für den "kurzen Freitag" irgendwelche Regelungen???

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Community-Antworten (4)

P
Pappnase

01.07.2011 um 10:30 Uhr

Wollen die Kollegen das oder will das der AG? Ist es für den Kollegen nicht günstiger, einen Urlaubstag durch Ü-Std Abgeltung am Freitag zu sparen und den Urlaubstag an einem "langen Tag" zu nehmen? Verstehe ich die Frage falsch?

F
Forentroll

01.07.2011 um 10:40 Uhr

@Barry Wie ist die Arbeitszeit bei euch vertraglich bzw. per Betriebsvereinbarung oder tariflich geregelt? Ich mutmaße mal eine Wochenarbeitszeit von 39,5 Stunden. Täglich wären das 7,9 Stunden. Ihr arbeitet von Mo - Do die Zeit für den Freitag nachmittag vor? Dann fehlt euch nach dem Model oben ein paar Stunden. Nur mit den wenigen Infos würde ich mal sagen, dass das nicht geht. Bitte mehr Input.

K
Kurzarbeiter

01.07.2011 um 12:28 Uhr

Es ist mit dem Bundesurlaubsgesetz nicht vereinbar, dass Urlaub unterbrochen wird um Mehrarbeit abzufeiern. Das widerspricht u.a. der Tatsache, dass Urlaub zusammenhängend zu gewähren ist. Dazu gab es auch schon Urteile vor langer Zeit.

Man kan vor oder im Anschluss an Urlaub Mehrarbeit abfeiern aber nicht MO-DO Urlaub Frei Mehrarbeit und ab MO wieder Urlaub

K
keiner

01.07.2011 um 13:22 Uhr

Das ist eine kühne behauptung, wenn man ausser acht läßt, dass die rechnung der arbeitnehmer nicht aufgehen wird.

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