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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

von 5,5 TageWoche zu 6,0 TageWoche

C
claupin
Nov 2016 bearbeitet

Unser GF (Seniorenheim) will von der 5,5 TageWoche auf 6,0 TageWoche umstellen ( wir vom BR wurden schriftlich informiert und um Stellungnahme gebeten). Bei Übernahme des Betriebes März 2011 wurde schriftlich von ihm geäußert, dass die ArbeitsVerträge so übernommen werden, wie sie bestehen. Wie reagieren wir vom BR jetzt am besten?

1.12204

Community-Antworten (4)

B
blackseven

30.06.2011 um 12:18 Uhr

claupin, ihr arbeitet doch schon an 6 Tagen!? Und gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit mitzubestimmen.

K
Kurzarbeiter

30.06.2011 um 13:06 Uhr

Wichtig ist aber, der AG kann nicht einseitig, also ohne Änderungen der ArbV die Wochenarbeitszeit ausdehnen, also Beispiel 36 Std (5,5 Tage) auf 40 Std. 6 Tage) . Auch bei der täglichen Arbeitszeit wie auch bei der wöchentl. kommt es auf den Inhalt der ArbV an.

Hier müsste er also versuchen mit den AN eine freiwillige Lösung zu erreichen, denn in denke per Änderungskündigung geht dieses auch nicht

K
Kölner

30.06.2011 um 14:50 Uhr

@claupin Hier kann man sich mal ganz ohne Probleme entspannt als BR zurücklehnen und nichts tun. Wenn man will, dann darf man auch noch auf § 77 Abs. 3 BetrVG verweisen...

W
wölfchen

30.06.2011 um 15:00 Uhr

@Kurzarbeiter, die Arbeitsverträge in seniorenheimen geben meist nicht so viel her- da ist meist auf eine Wochenarbeitszeit abgestellt, weil rund um die Uhr, Sa, So und Feiertag gearbeitet wird. @claupin, ich würde Euch empfehlen, reichlich im Internet zu recherchieren und gute Argumente zu sammeln! Z.B. die neuesten Erkenntnisse über Gestaltung der Arbeitszeit. Die Gewerkschaft kann vielleicht auch was beisteuern und ein guter Fachanwalt für Arbeitsrecht ebenfalls. Bei einer Umstellung auf die 6-Tage-Woche verkürzt sich logischerweise die tägliche Arbeitszeit und dies könnt Ihr im Rahmen der Mitbestimmung ablehnen. Nur: es gibt dann als zweiten Schritt den Weg über Einigungsstelle oder im härtesten Fall übers Arbeitsgericht. Und spätestens da braucht Ihr diese guten Argumente, denn nur einfach nein sagen, hilft nichts - da lässt Euch jeder Arbeitsrichter abblitzen. Was hat denn Euer Arbeitgeber für Begründung? Vielleicht ist die ja auch auf schwachen Füßen? Trotzdem müsst Ihr damit rechnen, dass er sich im Streitfall professionelle Hilfe holt und die braucht Ihr dann auch. Sollte die AG-Begründung schwach sein, brauchtet Ihr Eure Argumente auch nicht gleich verpulvern, sondern nur kundtun, dass Euch diese Argumente nicht ausreichen, um eine derart tiefgreifende Veränderung der Lebensqualität der MA zu rechtfertigen. Das könntet Ihr auf jeden Fall auch erst mal als vorläufige Schutzmaßnahme äußern, denn dann ist er erst mal im Zugzwang und es nimmt Euch den Zeitdruck . . . @Kölner bei allem Respekt - aber zurücklehnen und nichts tun halte ich in diesem Fall für sträflich. Aber bestimmt meinst Du damit, dass der BR erst mal dem AG gegenüber keinerlei Initiative ergreifen muss, denn DER will ja was. Und dieser Aussage stimme ich voll zu . . . ;-)

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