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Höchstarbeitzeit 5 Tagewoche - die betroffenen MA argumentieren Samstag=Werktag, somit können sie 48h/Woche (6x8h) leisten?

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clemi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen

Folgendes Problem haben wir: Es kommt immer wieder vor , daß bei uns von einigen MA Überstunden im großen Stiel geleistet werden. Diese Überstunden werden ausbezahlt, so dass der Verdacht nahe liegt, die MA gönnen sich eine Gehaltserhöhung. Der BR hat aber auf die Einhaltung des ArbZG zu achten, worin steht, dass im Mittel 8h / Werktag einzuhalten sind. Wir haben alle einen 40h-Vertrag bei einer 5 Tagewoche und eine Vertrauensarbeitszeit. Die betroffenen MA argumentieren aber Samstag=Werktag, somit können sie 48h/Woche (6x8h) leisten und so 8h Mehrarbeit pro Woche anhäufen. Hat jemand Erfahrung oder Hinweise auf die gesetzliche Höchstarbeitsdauer bei einer 5Tagewoche?

Gruß Clemi

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Community-Antworten (7)

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wiedenn

13.07.2006 um 17:43 Uhr

Unter Mehrarbeit versteht man die Überschreitung der üblichen Höchstarbeitszeit von 8 Stunden täglich oder 48 Stunden wöchentlich. Ist der Arbeitnehmer arbeitsvertraglich zur Mehrarbeit verpflichtet, so ist zu prüfen, ob diese besonders Zuschlagspflichtig ist. Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht. Diese hat der Arbeitgeber gem. § 315 BGB nach billigem Ermessen zu gewähren, wenn den Umständen nach nichts anderes zu erwarten ist und eine Vereinbarung fehlt.

C
clemi

13.07.2006 um 23:56 Uhr

Bedeutet dies, es ist zulässig, dass trotz 5Tagewoche insgesamt 48h/Woche gearbeitet werden darf. Z.B.: Mo 10h, Di 10h, Mi 10h, Do 10h, und Fr 8h, und das über das gesamte Jahr und ein Leben lang, wenn der AG nichts dagegen hat?

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Rollie

13.07.2006 um 23:58 Uhr

Arbeitszeitgesetz

§ 3

Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

O
otto

14.07.2006 um 01:52 Uhr

Guten Abend clemi, wenn Sie - was ich vermute - nicht tarifgebunden sind, gilt das Arbeitszeitgesetz genau so wie Sie es beschreiben: Der Arbeitnehmer darf bis zu 48 Stunden pro Woche arbeiten, wenn damit die durchschnittliche Arbeitszeit pro Werktag (nach Arbeitszeitgesetz Montag bis einschließlich Samstag) nicht überschritten wird. Gruß otto

N
nidis

14.07.2006 um 10:42 Uhr

Eure Antworten mögen richtig sein, aber warum geht niemand darauf ein, dass der BR sowohl bei Überstunden als auch bei der Verteilung der Wochenarbeitszeit auf die einzelnen Tage eine Mitbestimmung hat?

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clemi

14.07.2006 um 11:14 Uhr

Wir lassen alle Überstunden durch den BR absegnen. Der BR ist aber in der Zwickmühle, dass er MA nicht abstrafen will. Wenn der BR die Stunden nicht genehmigt verfallen diese und werden somit nicht vergütet. Aus den vorherigen Beiträgen entnehme ich, dass es möglich ist bei einer 40h-Woche 8h Mehrarbeit/Woche zu leisten. D.h, diese 8h können genehmigt werden ohne gegen das ArbZG zu verstoßen.

zusätzliche Info: unser AG versucht massiv neue MA anzuwerben, so dass der BR dem AG keinen Vorwurf machen kann.

K
Kölner

14.07.2006 um 11:25 Uhr

@clemi "Wenn der BR die Stunden nicht genehmigt verfallen diese und werden somit nicht vergütet." Das kann bei im Vorfeld nicht genehmigten Überstunden natürlich nicht passieren. Auch bleibt ein Vergütungsanspruch nach § 614 BGB bestehen.

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