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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Darf die GL in einer Abteilung eine 6 Tagewoche anordnen und in der anderen ein 5 Tagewoche

N
Niko
Jan 2018 bearbeitet

Schöne Guten Abend Mitstreiter,

ich bin seit einigen Tagen im Betriebsrat und schon wurden mir von einigen Mitarbeitern die Frage gestellt ob der Betriebsrat zum Thema Arbeitszeiten in unsere Betrieb was machen kann.

Das Problem ist allerdings dass in unserem Betrieb kein Betriebsrat existierte und wir natürlich noch keine Erfahrung besitzen.

Nun zum Thema: Bei uns haben wir eine 39 Stundenwoche. Die Geschäftsleitung hat vor längere Zeit um Überstunden zu sparen in einen Bereich des Betriebes angeordnet dass eine tägliche Arbeitszeit in der Frühschicht von 7 Stunden gearbeitet wird so das die Mitarbeiter am Samstag arbeiten müssen um ihre Fehlstunden auszugleichen. Um auch noch die Überstunden in der Nachtschicht zu reduzieren, (wenn auch der Sonntag gearbeitet wird) worden das selber System wie in der Frühschicht eingeführt, dass heißt die am Sonntag Nachtanfallenden Überstunden werden in die nächsten Nächten in dem jeweils eine Stunde weniger gearbeitet wird abgebaut.

Das alles zusammengefasst bedeutet das jemand vom Mo-Sa Früh (nat. von Sa mittag bis So abend = 34 stunden Ruhezeit ) und dann am So Nacht bis Fr Nacht arbeitet, also fast 2 Wochen am Stück ohne eine einzige Überstunde bezahlt zu kriegen. Und alle anderen Abteilungen haben eine ganz normale 5-Tage-Woche.

Diese Mitarbeiter die mich beauftragt haben finden es ungerecht und ungesund, wir im Betriebsrat eigentlich auch und möchten euch Fragen ob es irgendwelchen Möglichkeiten gibt dagegen anzugehen so dass die jenigen die Sa oder so arbeiten auch dafür entlohnt werden. Entschuldigt bitte die lange Ausführung ich hoffe das ihr damit ein besseres Bild über die Situation bekommt.

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Community-Antworten (2)

FB
Frank B.

15.09.2005 um 08:54 Uhr

Also das letzte zuerst, du brauchst dich nicht für die langen Ausführungen entschuldigen, im Gegenteil, desto mehr Details beschrieben werden, desto besser kann man antworten!

Ganz klar muss man hier sagen, dass der BR ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht hat! BetrVG §87 Abs.1 Ziff.2. Der AG muss mit euch über die Verteilung der Arbeitszeit reden, sonst könnt ihr ihn mit Hilfe der Einigungsstelle dazu zwingen. BetrVG §87 Abs.2

Allerdings könnt ihr ihn nicht zur Zahlung von Überstundenzuschlägen zwingen!!! Wenn ihr eine 39- Stundenwoche habt solltet ihr darauf achten das diese auch eingehalten wird.

Ein Blick ins ArbZG reicht um zu wissen, das es in Dtl. eine sechs Tage Arbeitswoche gibt. Allerdings kann dies in Tarifverträgen anders geregelt sein.

V
viktor

15.09.2005 um 10:41 Uhr

Frank B. schreibt ja schon ganz richtig, dass die Frage der Arbeitszeitverteilung der Mitbestimmung unterliegt.

Wenn es bisher keinen BR gab, gibt es sicherlich auch keine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema. Diese solltet Ihr unbedingt fordern und den AG unverzüglich zu Verhandlungen auffordern. Dabei wäre es gut, wenn Ihr selbst einen eigenen Vorschlag unterbreiten könnt, wie die Zeit am Besten geregelt wird. Wenn Ihr alle neu seid, solltet Ihr vielleicht die Hilfe der Gewerkschaft in Anspruch nehmen, die auch gleich die tariflichen Fragen beantworten kann.

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