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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachtwachen - Freizeitausgleich für Feiertagsarbeit bzw. Sonntagsarbeit?

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Lala
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebes Forum, wir haben (wieder)ein Problem. Wir beschäftigen 2 Nachtwachen mit 28.90 Std. in der Woche. Die NW haben bis jetzt keinen Freizeitausgleich für Feiertagsarbeit bzw. Sonntagsarbeit bekommen, geschweige denn Zusatzurlaub für NW. Wir, in der Pflege haben eine 5,5 Tagewoche, die NW angeblich die 4 Tagewoche. wo finde genaue Infos für diese Ansprüche. Außerdem haben die NW bei Rückkehr aus dem Urlaub ständig Minusstunden, da es angeblich die Berrechnung so vorsieht. Der Nachdienst dauert 9,75 Std.pro Nacht. Vielleicht hat jemand eine Antwort. Danke Lala

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Community-Antworten (6)

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Lotte

06.10.2006 um 22:01 Uhr

@Lala, TV, AV? Wieso 4 Tagewoche? Trifft für die Nachtwachen noch der BAT zu?

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wölfchen

07.10.2006 um 00:16 Uhr

Ich bin zwar kein Experte auf dem Gebiet, aber ich sehe das so, dass sich die Frage, was ich für einen Wochenrythmus habe, aus der zu leistenden Wochenarbeitszeit, geteilt durch die täglichen Stunden ergibt. Bei Euch dürften die Nachtwachen eigentlich nur eine 3- Tage- Woche haben. 4x 9,75 ist bei mir 39, oder sehe ich das falsch? Bei den anderen verteilt sich doch auch die Wochenarbeitszeit auf 5,5 Tage (bzw. werdet Ihr innerhalb 2 Wochen 3 freie Tage haben). Und wenn die MA Urlaub haben, dann ist nach meinem Wissensstand der Dienstplan fiktiv so weiterzuführen, wie der MA arbeiten würde, wenn er keinen Urlaub hätte. Wo sollen da die Minusstunden herkommen? Aber ich kenne das Problem, wir haben eine von 3 PDL, die sich auch öfter solche niedlichen Rechnungen einfallen läßt, wenn man nicht aufpaßt.

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Waschbär

07.10.2006 um 11:39 Uhr

@ Lala,

das die nachteulen ins miuns geraten ist "normal" und auch nicht weiter schlimm. es war bei uns mal "modern" mitarbeitern nachtdienst zu geben mit dem hintergedanken das Sie so überstunden abbauen.

Lala wieso 5,5 Tage woche ?

müsste mehr daten haben z.b was steht bei euch in der BV Arbeitszeit zu dem Tehma ? oder habt ihr einen ausgleichszeitraum ?

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Lala

08.10.2006 um 14:18 Uhr

Hallo Lotte, wieso die 4 Tagewoche ist uns auch nicht klar. Für die NW trifft der BAT zu. Also die NW dauert 9.75 Std, bei einer 4 Tagewoche wären es 4 x 9.75 > 39.0Std in der Woche - 20% (üblicher Abzug) >31.12 wäre dann die wöchentliche Arbeitszeit. Aus dieser Arbeitszeit ergibt sich ein Urlaubsanspruch mit Zusatzurlaub für geleistete Nachtstunden, ebenso meine ich Freizeitausgleich für Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit. Liegen wir da richtig?

Wir möchten schnellstens eine Regelung finden.

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Waschbär

08.10.2006 um 15:30 Uhr

@ Lala, so wie du es schilderst "ja".

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Lotte

08.10.2006 um 15:48 Uhr

Lala, wenn für die NW der BAT zutrifft, findest Du alle Antworten dort. Im BAT sind Zusatzurlaub für NW, Urlaubsanspruch etc. ganz genau geregelt.

Woraus ergeben sich die 20 % Abzug? Wenn die NW 9.75h am Tag arbeiten können sie bei 28,9h keine 4 Tage Woche haben, es sei denn sie arbeiten in der letzten Nacht ihres NW-Turns immer weniger, als sonst üblich.

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