Arbeitszeit für Mütter
Bestimmte Mitarbeiter erhalten bei uns nur Frühdienste wegen ihrer Kinder. Dies führt dazu, dass die anderen mehr Spätdienste machen müssen und in ca. 2 jahren sind das dann viele die sich auf den anspruch von nur Frühdiensten berufen. Ist es möglich, dass man für nur eine person eine außnahme macht und für die anderen diese ablehnt? Oder muss es konsequent abgelehnt werden?Wie weit kann der Betriebsrat mitbestimmen?
Community-Antworten (2)
30.06.2011 um 13:16 Uhr
§87(1)Nr. 2 BetrVG + Kommentar lesen.
30.06.2011 um 14:47 Uhr
@Petrus ...ich würde auch auf § 6 Abs. 4 ArbZG verweisen wollen.
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