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Lohn und Beschäftigungsjahre

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Wetzn
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, eine Kollegin trat an mich als Betriebsrat heran mit einer Frage bezüglich ihres Lohnes. Die Mitarbeiterin ist 5 Jahre im Unternehmen und war bisher auf Vergütungsgruppe 5 als Pflegefachkraft und Hygienebeauftragte angestellt. Bei uns gibt zudem Lohnstufen je nach Beschäftigungsjahren. Da ist sie nach 5 Jahren auf Stufe 4. Vor kurzem stieg sie zur Wohnbereichsleitung auf. Sie bekommt nun Vergütungsgruppe 6 wie alle WBL im Haus. Jedoch muss sie bei Beschäftigungsjahren wieder auf Stufe 1 beginnen, da sie wie die Heimleitung sagt keine Erfahrung in dem neuen Feld hat. Im Gehaltstarifvertrag sind die Beschäftigungsjahre definiert als die Geltungsbereich dieses Tarifvertrages zurückgelegten Zeiten in der entsprechenden Tätigkeit. Ich hab schon im Internet gesucht aber bislang nichts finden können. Die Mitarbeiterin ist enttäuscht, da sie vorher aufgrund der Beschäftigungsjahre mehr verdiente. Ist es zulässig die Beschäftigungsjahre neu beginnen zu lassen??? Wer kann mir Gesetzestexte zeigen. Vielen Dank für die Hilfe

3.05202

Community-Antworten (2)

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wahlvst

30.06.2011 um 00:34 Uhr

Das ist eine Frage die Du an die Gewerkschaft stellen musst. Denn nur die kann dir erklären ob dieses so zuständig ist.

Ich kenne keinen TV der vorsieht, dass eine AN weniger verdient weil er eine andere Tätigkeit macht. Es sei er hat mir de, AG einen neuen ArbV geschlossen und dieses somit freiwillig vereinbart.

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wölfchen

30.06.2011 um 10:59 Uhr

. . . zuerst mal wieder die spannende Frage: welcher Tarifvertrag gilt, oder wird angewendet? Von der Eingruppierung her tippe ich mal stark auf TVöD. Für den Fall, dass der TVöD-B gilt, gibt es eine Protokollerklärung zum § 17 TVöD (das ist der mit den allgemeinen Regelungen zu den Entgetstufen nach § 16), speziell zum Absatz 2, Satz 6: (4) 1 Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2. 2 Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als 25 Euro in den Entgeltgruppen 1 bis 8 bzw. weniger als 50 Euro in den Entgeltgruppen 9 bis 15, so erhält die/der Beschäftigte während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedsbetrags einen Garantiebetrag von monatlich 25* Euro (Entgeltgruppen 1 bis 8) bzw. 50 Euro (Entgeltgruppen 9 bis 15). 3 Die Stufen-laufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung. 4 Bei einer Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe ist die/der Beschäftige der in der höheren Entgeltgruppe erreichten Stufe zuzuordnen. 5 Die/Der Beschäftigte erhält vom Beginn des Monats an, in dem die Veränderung wirksam wird, das entsprechende Tabellenentgelt aus der in Satz 1 oder Satz 4 festgelegten Stufen der betreffenden Entgeltgruppe, ggf. einschließlich des Garantiebetrags.

Protokollerklärung zu Absatz 4 Satz 2: Die Garantiebeträge nehmen an allgemeinen Entgeltanpassungen teil.

Hilft Dir das weiter? Falls der TVöD nicht gilt, musst Du mal mitteilen, welcher TV bei Euch gültig ist . . .

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