Erstellt am 29.06.2011 um 22:34 Uhr von wahlvst
Das ist eine Frage die Du an die Gewerkschaft stellen musst. Denn nur die kann dir erklären ob dieses so zuständig ist.
Ich kenne keinen TV der vorsieht, dass eine AN weniger verdient weil er eine andere Tätigkeit macht. Es sei er hat mir de, AG einen neuen ArbV geschlossen und dieses somit freiwillig vereinbart.
Erstellt am 30.06.2011 um 08:59 Uhr von wölfchen
. . . zuerst mal wieder die spannende Frage: welcher Tarifvertrag gilt, oder wird angewendet? Von der Eingruppierung her tippe ich mal stark auf TVöD.
Für den Fall, dass der TVöD-B gilt, gibt es eine Protokollerklärung zum § 17 TVöD (das ist der mit den allgemeinen Regelungen zu den Entgetstufen nach § 16), speziell zum Absatz 2, Satz 6:
(4)
1 Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2.
2 Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als 25 Euro in den Entgeltgruppen 1 bis 8 bzw. weniger als 50 Euro in den Entgeltgruppen 9 bis 15, so erhält die/der Beschäftigte während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedsbetrags einen Garantiebetrag von monatlich 25* Euro (Entgeltgruppen 1 bis 8) bzw. 50 Euro (Entgeltgruppen 9 bis 15).
3 Die Stufen-laufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung.
4 Bei einer Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe ist die/der Beschäftige der in der höheren Entgeltgruppe erreichten Stufe zuzuordnen.
5 Die/Der Beschäftigte erhält vom Beginn des Monats an, in dem die Veränderung wirksam wird, das entsprechende Tabellenentgelt aus der in Satz 1 oder Satz 4 festgelegten Stufen der betreffenden Entgeltgruppe, ggf. einschließlich des Garantiebetrags.
Protokollerklärung zu Absatz 4 Satz 2:
Die Garantiebeträge nehmen an allgemeinen Entgeltanpassungen teil.
Hilft Dir das weiter? Falls der TVöD nicht gilt, musst Du mal mitteilen, welcher TV bei Euch gültig ist . . .