Hallo, eine Kollegin trat an mich als Betriebsrat heran mit einer Frage bezüglich ihres Lohnes. Die Mitarbeiterin ist 5 Jahre im Unternehmen und war bisher auf Vergütungsgruppe 5 als Pflegefachkraft und Hygienebeauftragte angestellt. Bei uns gibt zudem Lohnstufen je nach Beschäftigungsjahren. Da ist sie nach 5 Jahren auf Stufe 4. Vor kurzem stieg sie zur Wohnbereichsleitung auf. Sie bekommt nun Vergütungsgruppe 6 wie alle WBL im Haus. Jedoch muss sie bei Beschäftigungsjahren wieder auf Stufe 1 beginnen, da sie wie die Heimleitung sagt keine Erfahrung in dem neuen Feld hat. Im Gehaltstarifvertrag sind die Beschäftigungsjahre definiert als die Geltungsbereich dieses Tarifvertrages zurückgelegten Zeiten in der entsprechenden Tätigkeit. Ich hab schon im Internet gesucht aber bislang nichts finden können. Die Mitarbeiterin ist enttäuscht, da sie vorher aufgrund der Beschäftigungsjahre mehr verdiente. Ist es zulässig die Beschäftigungsjahre neu beginnen zu lassen??? Wer kann mir Gesetzestexte zeigen. Vielen Dank für die Hilfe