in verschiedenen Tarifverträgen wird einmal die Bezeichnung "Beschäftigungsjahre" und auch die Bezeichnung "Betriebszugehörigkeit" gebraucht.

Worin besteht der Unterschied?

Oder sind das Synonyme mit gleicher Bedeutung?

Über eine möglichst exakte Erklärung würde ich mich sehr freuen.

Mit kollegialen Grüßen