Hallo zusammen, der AG kann bei Berücksichtigung diverser Betrachtungen im Falle von häufigen Kurz- bzw. Langzeiterkrankungen einem AN kündigen. Um die zu berücksichtigenden Betrachtungen geht es mir nun aber nicht. Mir geht es um den nachzuweisenden Zeitraum der Erkrankung und wann bzw. ob dieser Betrachtungszeitraum unterbrochen wird. Bei einer Langzeiterkrankung habe ich in Erinnerung, dass der Betrachtungszeitraum sich über die letzten 3 Beschäftigungsjahre erstreckt und der AN in dieser Zeit insgesamt 1,5 Jahre krank gewesen sein muß. Außerdem muß es sich immer um den gleichen Erkrankungsgrund handeln. Bei häufigen Kurzzeiterkrankungen ist m.E. der Betrachtungszeitraum die letzten 2 Beschäftigungsjahre und der AN muß in jedem dieser Jahre mind. 6 Wochen in Summe krank sein. ABER: muß auch hier immer der gleiche Erkrankungsgrund vorliegen? Wann wird in beiden Fällen der Betrachtungszeitraum unterbrochen? Z.B. bei Kurzzeiterkrankungen - muß der AN jeden Monat immer mind. 1 Krankheitstag haben und ist der Zeitraum duch einen vollständig anwesenden Monat unterbrochen? freue mich auf Eure Infos. Gruß, Neugier