Erstellt am 05.09.2007 um 11:41 Uhr von wölfchen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) überprüft eine krankheitsbedingte Kündigung in drei Stufen:
- Es muss eine negative Prognose hinsichtlich des Gesundheitszustandes gegeben sein.
- Die betrieblichen Interessen müssen erheblich beeinträchtigt sein (Störungen im Betriebsablauf oder wirtschaftliche Belastungen).
- Interessenabwägung: Die erheblichen Beeinträchtigungen müssen zu einer nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen.
Lang anhaltende Krankheit:
Ist der Arbeitnehmer bereits längere Zeit krank und ist im Zeitpunkt der Kündigung die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit noch völlig
ungewiss, kann diese Ungewissheit zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen.
Unter einem absehbaren Zeitraum versteht das BAG einen Zeitraum von 24 Monaten
Häufige Kurzerkrankungen
Bei häufigen Kurzerkrankungen rechtfertigen Fehlzeiten unterhalb einer Krankheitsquote von 12 bis 14% pro Jahr in der Regel noch nicht eine Kündigung. Fehlzeiten in der Vergangenheit lassen nur dann eine negative Prognose zu, wenn der Beobachtungszeitraum sich auf ca. drei Jahre erstreckt.
Erstellt am 05.09.2007 um 12:34 Uhr von waschbär
wölfchen,
Liest du eigendlich auch "Pflege aktuell online" ?
Erstellt am 05.09.2007 um 14:38 Uhr von wölfchen
@ waschbär,
wieso, steht da was anderes? :-))
Erstellt am 05.09.2007 um 17:37 Uhr von Kölner
@Neugier
Ich kenne Entscheidungen, die eine krankheitsbedingte Kündigung bei fehlemden BEM regelmäßig verneinten...
Erstellt am 05.09.2007 um 20:45 Uhr von betriebliche trübung
bei der prüfung der infos von wölfchen und kölner bitte auch beachten, dass auch das umfeld der arbeitsleistung berücksichtigt werden muss.
bei einem arbeitnehmer, der ohne kundenkontakt oder durchgangsverkehr durch kollegen in einem einzelbüro sitzt, können krankheitstage strenger ausgelegt werden als bei arbeitnehmern, die in einem großraumbüro mit 20 kollegen sowie 400 kunden pro pro tag tätig sind.
Erstellt am 06.09.2007 um 09:00 Uhr von wölfchen
@ betriebliche trübung,
diese Umstände fallen unter den angeführten Punkt "Interessenabwägung"
@kölner,
schau mal da nach: BAG, Urt. v. 12.07.2007 - 2 AZR 716/06
"Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX ist keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für eine personenbedingte Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen. Es ist aber im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Kündigung zu berücksichtigen."
Erstellt am 06.09.2007 um 09:03 Uhr von waschbär
wölfchen,
ähh nicht zum Thema ich will nur wissen ob du die auch liesst !.... wegen der gemeinsammen intressen
Erstellt am 06.09.2007 um 09:06 Uhr von waschbär
betriebliche trübung,
ahhhh , es ist also so wenn einer sagt ... dann darf er mehr Krank sein als jemannd der nicht so Arbeitet unter den Bedinnungen ???
Das ist schon, wie gut das es das AGG gibt und eigendlich sollte es bei Kündingungen ja nicht zum tragen kommen aber bei so was ...
Erstellt am 06.09.2007 um 09:10 Uhr von wölfchen
@ waschbär,
ich denke mal schon, dass wir gemeinsame Interessen haben. Und natürlich lese ich von Berufs wegen regelmäßig "Pflege online" ;-))
Erstellt am 06.09.2007 um 09:15 Uhr von Neugier
Hallo zusammen,
schön, dass Ihr Euch so gut unterhaltet, aber ich komme bei Eurer Konversation leider nicht mehr mit. Hilfreich für mich sind in jedem Fall schon mal die Angaben von Wölfchen bei seiner ersten Antwort (24 Monate bzw. 12-14%). Und wenn jetzt noch jemand etwas über die Krankheitsarten (muss es immer das gleiche Kranheitsbild sein?) bzw. eine mögliche Unterbrechung der Betrachtungszeiträume sagen könnte, wäre ich nahezu glücklich. Bin gespannt....
Erstellt am 06.09.2007 um 09:20 Uhr von uhu
Hallo Neugier, tust mir schon etwas leid. Stellst hier schon so spannende Fragen und keiner kommt zum Punkt. Wo bleibt eigentlich Mona Lisa? Die weiss doch sonst 'ne Menge.
Erstellt am 06.09.2007 um 09:29 Uhr von wölfchen
@ uhu,
auch Mona Lisa muss hin und wieder arbeiten - wahrscheinlich wird sie vormittags immer für die Ausstellung hergerichtet ;-))
@ Neugier,
für die Beurteilung der Negativprognose ist es unerheblich, ob es sich um stets die gleiche Krankheit handelt (z.B. kaputte Wirbelsäule) oder ob es sich um häufige Kurzerkrankungen (z.B. schwaches Immunsystem- dadurch häufige Infekte) handelt. Es muss absehbar sein, dass sich auch künftig an der Situation nichts ändert.
Erstellt am 06.09.2007 um 09:35 Uhr von Neugier
@ uhu
Danke für Dein Mitgefühl ;o)
@ wölfchen
Na geht doch :o)
Wusste doch, dass auf das Forum Verlass ist. Besten Dank. Das bringt mich erst einmal weiter.
Bis demnächst.
Erstellt am 06.09.2007 um 09:42 Uhr von waschbär
uhu,
Dein Zitat "auch Mona Lisa muss hin und wieder arbeiten" Spinnst Du ? Was soll das Mona Lisa hat zu diesen Thema überhaupt keine Aussage gemacht ! Was erlaubst du dir ! Ausserdem finde ich es frech und unverschämmt wie du ihr unterstelltst das sie nicht Arbeitet !Die hat auch einen BeschXX Job und muss Knüppel bis zum Umfallen ! Und sie nimmt sich immer viel zeit für euch und berät euch hier immer sehr nett und fach kundig !Und dann auch noch Neutral und ohne das sie nachtragen ist !
Wenn du etwas reibung oder stress suchts dann sag bescheid das ist mein Fachgebiet aber bitte lass sie darauss ! Wenn das Forum auch noch ML wegen sowas verliert dann , können wir hier wohl bald endkültig das Licht aus machen :-(
Erstellt am 06.09.2007 um 10:17 Uhr von peters
@waschbär,
nu mal ganz ruhig. Erstens stammt das Zitat über Mona-Lisa nicht von Uhu und zweitens ist damit offensichtlich das berühmte Gemälde von Mona-Lisa gemeint. (...Ausstellung...)
@Neugier, wölfchen,
ich bin schon der Meinung, dass die Art(en) der Erkrankung(en) eine Rolle spielen.
Wenn ein MA mehrere Jahre lang stets unterschiedliche Erkrankungen oder Unfälle hatte, die allesamt nix miteinander zu tun hatten, dann lässt sich daraus kaum eine negative Prognose ableiten. Oder kann man vorhersagen, dass er demnächst wieder einen Unfall haben wird?
Daher wird man auch keine Angabe über einen festen Betrachtungszeitraum finden. Bei einer eindeutig chronischen, unheilbaren Erkrankung lässt sich vielleicht nach relativ kurzer Zeit eine negative Prognose stellen, bei einer anderen Erkrankung kann durchaus die Chance bestehen, dass sie sich bessert, auch wenn sie bereits jahrelang besteht. Z.B. Besserung von Rückenproblemen durch eine OP.
Kurz gesagt: es gibt keine Rechenformel mit definierten Krankheitszeiten, Unterbrechungen usw.
Erstellt am 06.09.2007 um 10:26 Uhr von waschbär
@wer auch immer ....
Kann bei Kündigungen das AGG doch angewendet werden?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sollte eigentlich auf Kündigungen nicht anwendbar sein. Das kollidiert aber klar mit Europarecht. Deshalb hat jetzt das Arbeitsgericht Osnabrück entschieden, dass der Diskriminierungsschutz eben auch bei Kündigungen Anwendung finden müsse.
@ peters, das ist nur eine ausrede ! So leicht kommt der jenige nicht davon ! ausserdem was "eierst" du da mit , willst du auch noch neinen Kostenlosen Schwenkeinlauf analog der WHO Richtline verpasst bekommen ?
Erstellt am 06.09.2007 um 10:41 Uhr von peters
@waschbär
sorry, ich wollte nur auf die Beantwortung der Frage zurückkommen. Könnten wir wieder sachlich miteinander umgehen?
Ich versteh nicht so ganz, wo du einen Widerspruch zum AGG siehst.
Erstellt am 06.09.2007 um 11:12 Uhr von wölfchen
@ waschbärchen,
da hast Du Dich aber wirklich etwas verhaspelt - die scherzhaft gemeinte Bemerkung über ML stammt wirklich von mir und wie man am Endzeichen sieht, war sie nicht ernst gemeint - also komm mal wieder runter von der Palme ;-)) Aber es ehrt Dich, dass Du so fix für eine langjährige BR-Mitstreiterin einstehst :-))
@ peters,
um wirklich mal wieder zum Ausgangspunkt zurück zu kommen - wie Du meinem ersten Beitrag entnehmen kannst, wird stets der Einzelfall zu prüfen sein. Wir hatten im Betrieb den Fall, dass eine ANin innerhalb von 2,5 Jahren 4 verschiedene und von einander unabhängige Erkrankungen mit jeweils längerer Dauer und Operationen durchgemacht hat. Da ist aber niemand auf die Idee gekommen, sie deshalb auf die Kündigungsliste zu setzen, weil:
1. Blasenkrebsoperation - gut verlaufen, keine Negativprognose,
2. Gynäkologische OP - gut verlaufen, keine weitere Negativprognose,
3. Nierenresektion einer Stauniere - gut verlaufen, keine Negativprognose,
4. eine andere gynäkologische OP - gut verlaufen, keine Negativprognose.
Seither keine weiteren Erkrankungen. Manchmal trifft es eben jemanden ganz schön hintereinander und nur ein böser AG wird daraus einen Kündigungsgrund herleiten wollen.
Jedoch anderer Fall:
andere Kollegin fällt regelmäßig aller 6 bis 8 Wochen mit wechselnden Erkrankungen für 14 Tage/ 3 Wochen aus. Besonders auffällig - meist vor Feiertagen, wenn sie zur Feiertagsarbeit eingeteilt ist. Das letztere fiel auch erst nach 5 Jahren auf - und weil auch keine Aussicht auf Änderung abzusehen war, wurde schon mal ein ernsthaftes Gespräch geführt (die Kollegin ist inzwischen in Berufsunfähigkeitsrente).
Wie beschrieben - der Einzelfall . . .
Erstellt am 06.09.2007 um 12:18 Uhr von uhu
mein Dank an die, die lesen können