Hallo zusammen.

Ich hätte mal eine Frage:

Es ist geplant in einer Abteilung ( 4 Personen ) bedingt durch Kurierfahrten die zu einer bestimmten Zeit ( 08:30 und 16:00 )gemacht werden müssen die Anfangsarbeitszeit zu bestimmen.
Wir haben in unserem Betrieb Gleitzeit ( Frühster Arbeitsbeginn 07:15 spätester Arbeitsbeginn ist 08:30 ) also keine Verletzung der BV. Jeder Mitarbeiter soll einmal im Monat diesen Kurierdienst durchführen ( 1 Woche ) Wenn wir im BR dieser Maßnahme zustimmen und ein oder zwei Mitarbeiter diese Änderung nicht machen will
- ich will lieber um 07:15 anfangen oder meine Fahrgemeinschaft geht dardurch kaputt - Was ist zu tun ???? Ist diese Änderung überhaupt zulässig ??? Kann man einen Mitarbeiter zwingen sichz auf diese Änderung einzulassen ???

Über reichhaltige Antworten würde ich mich freuen.

Gruß Horst