Arbeitszeit
Aufgrund der schlechten Auftragslage im Moment soll nur noch 7h pro Schicht (Zweischichtsystem) gearbeitet werden. Wir haben die 40h Woche und im Monat würden 20h fehlen was sich deutlich bemerkbar macht. Der Firma gehts gut nur unserer Abteilung fehlen die Aufträge, von der GL kommt das Dementi: 1h weniger arbeiten, wir können ja die Abteilung auch auslagern. Entlassen können sie keinen jeder Mitarbeiter wird gebraucht, da Bandarbeit und Produktion läuft ja weiter. Ist die Firma nicht in der Pflicht , die 40h aus den Arbeitsvertrag zu bezahlen. In der Vergangenheit wurde die Einführung eines Arbeitszeitsystem abgewiesen und anfallende Überstunden bezahlt.
Community-Antworten (3)
24.06.2011 um 11:12 Uhr
@ Rotfuchs, wenn es bei Euch einen BR gibt, ist dieser nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG in der Mitbestimmung. Auch kann über eine BV "Arbeitszeit" mit dem AG verhandelt werden, bis hin zur Einigungsstelle.
24.06.2011 um 11:15 Uhr
da werfe ich doch mal den § 615 BGB in den Ring
Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.
24.06.2011 um 11:21 Uhr
pitsieben
Der BR kann hier nicht die Stunden senken auch nicht mit BV. Er könnte also nur mit dem AG eine Regelung treffen, dass AN ggf. freiwillig ein Minuskonto aufbauen würde. Ich würde hier aber AN nicht zuraten.
Der BR könnte und sollte aber ggf. Kurzarbeitprüfen, wenn anders Arbeitsplätze gefährdet wären.
Grundsätzlich ist es ein Fall wie Südemann beschreibt!
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