Gleitende Arbeitszeit
Hallo! Hab da mal eine Frage an die Betriebsräte in deren Unternehmen BVen zur Gleitzeit existieren. Welche maximalen Plus- bzw. Minussalden habt ihr vereinbart und welche Maßnahmen greifen, wenn diese überschritten werden? Wie werden bei euch Dienstreisezeiten behandelt? Reisezeit = Arbeitszeit? Oder gibt es andere Regelungen? Wir sind derzeit dabei unsere BV neu zu verhandeln und da wäre ich für einen Überblick ganz dankbar. Vielen Dank schon einmal für die hoffentlich zahlreichen Antworten!
Community-Antworten (4)
22.06.2011 um 12:16 Uhr
Unsere BV zu diesem Thema ist schon älter und bedürfte der Überarbeitung...
Gleitzeit in ALLEINIGER Verantwortung AN: +35/-21, Bei Überschreiten Kappung am Monatsende (klassisch, würden wir heute nicht mehr so machen da die AN immer noch doof genug sind Stunden verfallen zu lassen), Bei Unterschreiten Kappung zum Monatsende und Ausgleich durch Lohnabzug. Langzeit in gemeinsamer Verantwortung AG und AN, eff. auf Anweisung AG: +250/-200. Eine Überschreitung ist ausgeschlossen (der AG darf dann keine weitere längere/kürzere AZ mehr anweisen).
Reisezeit = Arbeitszeit?
Eine pauschale derartige Regelung kann der BR IMHO nicht wirksam vereinbaren. Damit nimmt er unmittelbar Einfluß auf die Frage der Bezahlung von privater Zeit der AN und das ist eine Überschreitung seiner Regelungskompetenz (siehe auch Thread von vor ein paar Tagen). Eine derartige Regelung steht nur den TV-Parteien zu. Was geregelt werden könnte: Reisezeit=Arbeitszeit, wenn der AN im AG-Auftrag währenddessen Arbeit zu leisten hat, z.B. indem er der Fahrzeugführer ist oder er während der Reise verpflichtet ist sich z.B. auf seine Aufgabe am Ziel AKTIV vorzubereiten.
22.06.2011 um 12:23 Uhr
@rkoch
(klassisch, würden wir heute nicht mehr so machen da die AN immer noch doof genug sind Stunden verfallen zu lassen),
sollten mal deine KollgInnen lesen hoffe ist keiner hier im Forum unterwegs Kopf auf Tisch schmeiß
22.06.2011 um 13:45 Uhr
Wir haben eine BV, die für eine Vollzeitkraft ein max. Plus von 200 Std. und ein max. Minus von 40 Std. vorsieht. Bei Erreichen der Obergrenze hat der Vorgesetzte/AG zwei Monate Zeit, einen Abbau der Std. auf 80% der Höchstgrenze zu veranlassen. Klappt das nicht, werden nach Ablauf der zwei Monate alle Stunden über 80% der Höchstgrenze mit Überstundenzuschlägen ausgezahlt. Durch die Zuschläge wird es für den AG billiger, wenn er Leute einstellt. Grundsätzlich sollte (o.k.: windelweich) einmal im Jahr jedes Konto unter 50% der Höchstgrenze liegen; einige Abteilungsleiter halten sich dran, andre nicht. Der BR verweigert grundsätzlich die Zustimmung zur Mehrarbeit bei Kollegen, deren Konto voll ist; das ziehen wir ganz konsequent (bis hin zur Unterlassungsklage, die wir im Falle einer Abteilung gerade vorbereiten) durch.
22.06.2011 um 14:20 Uhr
immer noch doof genug sind Stunden verfallen zu lassen sollten mal deine KollgInnen lesen
Wieso, ist doch wahr! Das sagen wir ihnen auch auf den Kopf so zu.... Sie geben ja auch offen zu das sie blöd genug sind freiwillig Geld in den Sand zu setzen. Aber diese Klientel gehört halt zu denen die sich (erfolgloserweise) damit den Vorgesetzten als "Top-AN" anbieten wollen. Aber die Hoffnung das diese Anbiederei irgendwann mal den gewünschten Effekt von einer Zulage ergibt stirbt wohl zuletzt (wobei die Vorgesetzten das gar nicht zur Kenntnis nehmen das da Stunden verfallen, außer dem BR macht da keiner Statistiken). Einer davon ist jetzt nach 15 Jahren erfolglosem Stundenverfallenlassens in Rente gegangen..... (Er hat sich in Summe wohl an die 3000h = ~60000EUR ans Bein geschmiert).
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