"Arbeitszeit und Abwesenheiten" will Geschäftsführung ohne BR regeln.
Kleines Unternehmen mit unter 30 Beschäftigten im Gesundheitswesen. Unsere Geschäftsführung verschickt ein Schreiben an alle KollegInnen „Betriebsanweisung Arbeitszeit und Abwesenheiten“. Hier werden Details geregelt und erläutert zu den Themen
- Gleitende Arbeitszeit
- Kernarbeitszeit
- Rufbereitschaft
- Überstunden
- Urlaub
- Krankheit Ich habe darauf hingewiesen, dass diese Regelungsbereiche mitbestimmungspflichtig sind laut Betriebsverfassungsgesetz. Zu regeln wäre das also in einer Betriebsvereinbarung und nicht in einer Betriebsanweisung. Was macht meine Geschäftsführung? Sie streicht aus dem Text die „Betriebsanweisung“ und nennt das identische Schreiben „Regelung Arbeitszeit und Abwesenheiten“. Die Position des BR bleibt aber, dass die Inhalte in einer Betriebsvereinbarung zu regeln sind, geht nicht anders. Was meint ihr?
Community-Antworten (3)
26.09.2024 um 21:02 Uhr
Das seht ihr völlig korrekt. Ich würde einen Beschluss machen und den AG dazu auffordern, das Schreiben öffentlich zurückzuziehen und in Verhandlungen einzutreten. ODER ... deutlich machen, das man dem AG das Ding vor Gericht um die Ohren hauen wird.
27.09.2024 um 10:12 Uhr
Frist setzen. Nachfrist setzen. Wenn das nicht hilft dann aber drauf mit dem Hammer.
Manche AG lernen nur durch Schmerzen.
27.09.2024 um 10:48 Uhr
"Die Position des BR bleibt aber, dass die Inhalte in einer Betriebsvereinbarung zu regeln sind, geht nicht anders." Gehen tut das schon so - ist aber natürlich eine eklatante Missachtung der BR-Rechte. Solche billigen Versuche, wie einfach das Wort Betriebsanweisung zu streichen, ändern daran nichts und solltet ihr auf keinen Fall dulden.
Wir machen es in solchen Fällen so: Den AG zu Verhandlungen zu einer Betriebsvereinbarung zu dem Thema einzuladen. Dazu schicken wir gleich 3 Terminvorschläge und einen Regelungsentwurf mit, wie wir das gerne haben möchten. Dann kommt er vielleicht und verhandelt mit Euch und ihr kommt bestenfalls zu einer Einigung. Wenn er gar nicht erscheint, die Termine nicht annimmt, versucht endlos zu verzögern erklären wir die Verhandlungen nach dem dritten Termin für gescheitert und rufen die Einigungsstelle an.
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