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Unterbezahlte Kollegen

L
lkjmn
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen! Habe vor zwei Monaten bei der Besprechung mit der GL angesprochen das einige Arbeiter genau die gleiche Arbeiten verrichten als andere Kollegen aber eine und sogar zwei Lohngruppen weniger Lohn bekommen obwohl alle gleich lange beschäftigt sind.....die GL meinte das sie sich darüber Gedanken machen würden,aber leider jetzt nach zwei Monaten hat sich nichts getan! Morgen haben wir wieder Sitzung....wie kann ich am besten vorgehen damit die GL reagiert habt ihr da Tipps?

1.19903

Community-Antworten (3)

K
Kurzarbeiter

21.06.2011 um 19:01 Uhr

....hier lesen!

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Eingruppierung_WasVersteht.html

Doch Du wirst feststellen im Nachgang kann der BR eigentlich nichts mehr machen. Der AN muss klagen

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Lottilein

22.06.2011 um 01:02 Uhr

Eingruppierungen erfolgen gem. einer Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag. Wird eine gleiche Tätigkeit von AN mit unterschiedl.Berufsbildung ausgeübt, ist eine unterschiedl. Bezahlung möglich. Festlegung einer Mindesdifferenz zwischen Lohngruppen unterliegt der Mitbestimmung vgl.Fitting §87 Rn. 425 ff.

R
rkoch

22.06.2011 um 10:51 Uhr

Doch Du wirst feststellen im Nachgang kann der BR eigentlich nichts mehr machen.

Das stimmt in einem Detail nicht: WENN der AG die Eingruppierung OHNE Beteiligung eines zu diesem Zeitpunkt existierenden Betriebsrates gemacht hat und der BR zu einem späteren Zeitpunkt diesen Umstand feststellt, dann kann der BR vom AG (nach richterlicher Auslegung von §101 BetrVG) verlangen daß er die Beteiligung nachholt und zu Ende führt. Am Ende kann der BR allerdings immer noch nicht erzwingen, das der AG die so mitbestimmte Eingruppierung auch umsetzt. Das kann nach wie vor nur der AN selbst tun.

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