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Betriebsrat absetzen ?

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Maikilein
Nov 2016 bearbeitet

Unser Betriebsrat leistet keinerlei Arbeit, kann dieser abgesetzt werden ?

Zunächst einmal möchte ich mich für die zahlreichen Rückmeldungen bedanken !!!

Natürlich weiß ich,das ein Absetzen nicht so einfach ist,aber dazu mehr in meinem Beitrag. Ich arbeite seit Dezember 2011 in einem Unternehmen, welche Hauptsächlich für die Sicherstellung der Stromversorgung in "meiner" Region zuständig ist.Ein weiteres Betätigungsfeld ist der Nahverkehr in der Region. Ich arbeitete seit 2005 in einem Unternehmen, in dem gleichen Betätigungfeld.Durch eine Neuvergabe (Ausschreibung) des Nahverkehr,hatte "meine" alte Firma leider das Nachsehen und ich bin (sowie 35 Kollegen/innen) in das neue Unternehmen eingetreten. Wir mußten uns alle neu bewerben (also kein Betriebsübergang) und hatten große Hoffnungen in die neue Firma gesetzt.Leider wurde die Hoffnung,auf eine gesicherte Zukunft und die anfängliche Euphorie sehr enttäuscht. Es gibt in dem Unternehmen mehrere Betriebsräte,der Nahverkehr ist in zwei Gesellschaften aufgeteilt,die Kollegen natürlich ebenfalls.Zur Verhinderung freigestellter Betriebsratsmitglieder sicherlich !!! Der BR in der einen Gesellschaft wurde neu gewählt,aber jener in "meiner" Gesellschaft blieb unverändert (die Zahl der neu eingetretenen Kollegen/innen wurde strikt eingehalten,um nicht eine Neuwahl zu riskieren).Leider wissen die Mehrzahl meiner Kollegen noch nicht einmal wer überhaupt als BR in der Gesellschaft tätig ist bzw. haben wir ein Mitglied im Dispositionsbüro sitzen,welche ihrer Verantwortung und Vertrauen gegenüber ihren Kollegen/innen nicht gerecht wird.Ich möchte sogar fast behaupten,sie zeigt sich mehr als nächste Vorgesetzte und nicht als Vertrauensperson des BR. In dem alten Unternehmen,war ich ebenfalls BR-Mitglied und habe sogar soviel Vertrauen von meinen Kollegen erhalten,das ich für zwei Jahre als BR-Vorsitzender tätig war.Ich habe somit die Kollegen/innen der Firma in der sehr schwierigen Zeit der "Abwicklung" (Firma ist nicht Konkurs gegangen) gemeinsam mit meinen BR-Kollegen aufgemuntert,zum Wechsel annimiert und das ein und andere finanzielle Mittel für die Kollegen "klar gemacht. Somit weiß ich also,welche Arbeit ein BR-Mitglied leisten kann,wenn er sein Amt für seine Kollegen mit Fleiß und Mühe ausfüllen kann.Leider merkt oder sieht man keinerlei Arbeit oder Ergebnis von dem BR in der jetzigen Gesellschaft.Es gab bis her nur eine Versammlung,auch dort hat man nichts über die anstehende bzw. angestrebte Arbeit oder die Zielsetzung für das Jahr 2012 erfahren. Sicherlich können die Kollegen/innen nur auf das Ende der Amtszeit des BR hoffen und bei einer Neuwahl bzw. einer Neuaufstellung des BR diesmal mit Herz und Verstand wählen.

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Community-Antworten (7)

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zweifelerin Akzeptiert

26.08.2012 um 19:17 Uhr

Aber auch hier gilt: Nichts ist unmöglich!

§ 23 Verletzung gesetzlicher Pflichten (1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.

Grobe Verletzungen

– Betriebsversammlung: wiederholte Unterlassung der Einberufung von Pflichtversammlungen i. S. d. § 43 durch den BR-Vorsitzenden (GL, Rn. 18; HSWG, Rn. 33; HessLAG 25. 2. 93, AiB 94, 404; ArbG Wetzlar 22. 9. 92, AiB 93, 48 = BB 92, 2216) und der Erstattung von Tätigkeitsberichten während eines längeren Zeitraums (Rn. 52; § 43 Rn. 1 ff.); – Untätigkeit: ständige Nichtwahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Befugnisse und Aufgaben, z. B. durch beharrliche Weigerung, an BR-Sitzungen und Abstimmungen im BR teilzunehmen wegen grundsätzlicher Ablehnung der Betriebsverfassung (LAG Mainz 28. 10. 53, BB 54, 129);

Also, beraten lassen ob das Verhalten des BR grobe pflichtverletzung ist, dann 1/4 der Wähler oder eine Gewerkschaft hinter sich bringen und Klage einreichen.

Das Ganze wird dann auf alle Fälle dazu führen, dass der BR ggf sein Verhalten ändert, denn er möchte sein Mandat nicht verlieren.

Alleine gegen diese Pflicht verstoßen viele BR! "Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten."

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monalisa

26.08.2012 um 18:25 Uhr

@Maikilein, ein heftiger Vorwurf, aber deine Frage enthält keine Info's, warum ihr gleich mit Kanonen schiessen wollt. Da muss schon sehr viel passieren, dass ein Gericht einem Gremium das Ehrenamt entzieht. Mehr Info's bitte..

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Watschenbaum

26.08.2012 um 18:32 Uhr

BR absetzen ? - fast unmöglich

erfolgversprechender : nächstes mal besser wählen

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Watschenbaum

26.08.2012 um 19:43 Uhr

Doch - praktisch gesehen nahezu unmöglich, falls sich der BR nicht komplett trottelig anstellt

so schön es auch theoretisch geschrieben steht.........

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gironimo

27.08.2012 um 10:05 Uhr

Sicherlich können die Kollegen/innen nur auf das Ende der Amtszeit des BR hoffen und bei einer Neuwahl bzw. einer Neuaufstellung des BR diesmal mit Herz und Verstand wählen. <

So ist es.

Alles andere zieht sich hin (Justicias Mühlen...) und hat einen ungewissen Ausgang. 2014 ist es dann so weit.

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rkoch

27.08.2012 um 10:40 Uhr

Wir mußten uns alle neu bewerben (also kein Betriebsübergang)

Mal so am Rande: Dass ihr Euch neu bewerben musstet, ist KEIN Indiz dafür das KEIN Betriebsübergang vorliegt. Der Betriebsübergang ist im G nicht näher definiert. Deshalb hat die Rechtstheorie einen sog. Sieben-Punkte-Test entwickelt, der das Vorliegen eines BÜ näher bestimmt. vgl. Wikipedia: "Betriebsübergang". Sofern sich aufgrund dieses Tests wesentliche Indizien für einen BÜ finden lassen, liegt ein solcher vor.

Das wären - so weit ich Dich verstehe:

Ein weiteres Betätigungsfeld ist der Nahverkehr in der Region. Ich arbeitete seit 2005 in einem Unternehmen, in dem gleichen Betätigungfeld.Durch eine Neuvergabe (Ausschreibung) des Nahverkehr,hatte "meine" alte Firma leider das Nachsehen und ich bin (sowie 35 Kollegen/innen) in das neue Unternehmen eingetreten.

die Art des betreffenden Unternehmens oder des Betriebs, (wohl sehr ähnlich)
den Übergang oder Nichtübergang der materiellen Vermögenswerte (Gebäude, bewegliche Güter), (sind die Fahrzeuge mit übergegangen?)
die Übernahme oder Nichtübernahme der Hauptbelegschaft, (sind 35 AN in diesem Sinne die Hauptbelegschaft im Nahverkehr?)
den Übergang oder Nichtübergang der Kundschaft, (diese ist zwangsläufig die selbe!) sowie auf
den Grad der Ähnlichkeit zwischen der vor und der nach dem Übergang verrichteten Tätigkeit (wohl zu 100% identisch!) und
die Dauer einer eventuellen Unterbrechung dieser Tätigkeit ab. (die war wohl gleich NULL).

Damit treffen bereits bei einer ersten Betrachtung 3 der 7 Punkte zu 100% zu, 3 weitere sind recht wahrscheinlich. Damit gehe ich davon aus, dass das eher ein BÜ als keiner war!

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Maikilein

27.08.2012 um 11:50 Uhr

... auch noch einmal vielen Dank für die deutliche Antwort.Die Ausschreibung sah eine bestimmte Beschaffenheit der eingesetzten Fahrzeuge vor, Abgasnorm, Videoanlage, GPS im Fahrscheindrucker usw. daher war die Übernahme der Fahrzeuge nicht möglich. Es wurden bereits mehrere "alte" Kollegen entlassen zum Teil gleich in der Probezeit "entsorgt", jedes mal blutet mir das Herz.Es waren alles fähige Leute, welche aber mit der Struktur im neuen Unternehmen nicht einverstanden waren. Hilfe vom BR war in allen Fälle - Fehlanzeige.

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