Danke für die Antworten!

Wir haben die alte BV gekündigt schon im letzten Jahr. Wir hatten mit dem AG schon Verhandlungen. Diese sind gescheitert. Er hat nun die Einigungsstelle angerufen.

Die alte BV für das alte Zeiterfassungssystem wurde nicht gekündigt. Der GBR hat diese abgeschlossen. Hier ist keine Änderung für das neue System seitens des GBR erfolgt. Also gilt die alte BV Zeiterfassung .

In der alten BV die wir ja gekündigt haben ist eigendlich nicht viel geregelt. Diese hat der GBR ebenfalls vor etlichen Jahren alleine geregelt ohne vom BR beauftragt worden zu sein. Der damalige BR hatte keine Ahnung und diese vom GBR so übernommen.Soweit ich weiß sind keinerlei Zeiten darin vermerkt . Es ist alles schwammig vormuliert so das auch eine Jahresarbeitszeit möglich wäre. Also meinen nun die Chefs sie können machen was sie wollen weil ja bei der Jahresarbeitszeit verschiedene Schichten und Stunden am Tag oder Woche gearbeitet werden können.