Erstellt am 20.06.2011 um 14:16 Uhr von edgar
Das Samstags gearbeitet werden darf, bedarf als solches nicht der Zustimmung des BR.
Aber, die Samstagsarbeit ist ja wohl Mehrarbeit und diese bedarf der Zustimmung des BR genau wie wenn der AG die Arbeitszeit verschieben möchte, damit durch Samstagsarbeit keine Mehrarbeit entsteht, also z.B. Mi frei und dafür Sa arbeiten.
Alle Mitarbeiter in unserer Firma haben im Vertrag Arbeitstage von Mo-Fr definiert.
Hier müsste aber geprüft werden, ob der AG hier die Arbeitverschieben oder Mehrarbeit anordnen kann? Also, steht im ArbV / TV etwas zu Mehrarbeit. Denn nur wenn der AG dieses im Rahmen des Direktionsrechtes anordnen kann, also § 106 GeWO kann er dieses verlangen. Sonst bedüfte es Änderungekündigungen um den Samstag mit einbeziehen zu können. Denn Verträge gelten IMMER für beide Seiten.
Auch von Interesse
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5239/pdf/Loewisch_Zur_Zulaessigkeit_freiwilliger.pdf.
Erstellt am 20.06.2011 um 14:33 Uhr von KristinHH
In den Arbeitsverträgen steht kein Hinweis darauf, dass auf Anordnung auch ein Teil der Arbeitszeit auf andere Wochentage verlegt werden kann. Ziemlicher Standardvertrag - 40 Stunden von Mo-Fr.
Die Mitarbeiter können nicht gezwungen werden Samstags zu arbeiten, da es kein vertraglicher Arbeitstag ist, das weis ich. Soweit ich weis tun sie es freiwillig.
Interessant ist für mich hauptsächlich, muss der BR diese Samstagsarbeit/Mehrarbeit genehmigen - aber so wie ich dich verstanden hab müsste es bei unserer Konstellation so sein.
Erstellt am 20.06.2011 um 14:48 Uhr von edgar
Jegliche Mehrarbeit, egal ob angeordnet oder geduldet oder freiwillig bedarf der Zustimmung des BR.
Wenn der AG aber § 106 GeWO nicht anwenden kann, weil die Rechtsgrundlage fehlt müssten die AN auch bei Zustimmung des BR für die Mehrarbeit diese nicht leisten. Ausnahme die Hütte brennt, fast wörtlich zu nehmen.
§ 106 Weisungsrecht des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.
Erstellt am 20.06.2011 um 15:40 Uhr von rkoch
Ergänzend zu edgar:
Wenn es bislang keine Arbeitszeitregelung für Samstage gibt, dann ist auch die Arbeitszeit an sich noch nach §87 (1) Nr. 2 der MB des BR unterworfen, unabhängig davon ob Mehrarbeit oder nicht.
Erstellt am 20.06.2011 um 15:49 Uhr von DonJohnson
rkoch
Selbst wenn es bisher eine Regelung gibt, unterliegt diese noch immer der Mitbestimmung des BR...
Die Aussage von edgar: *Das Samstags gearbeitet werden darf, bedarf als solches nicht der Zustimmung des BR.* ist vom Grundsatz her erstmal falsch...
Erstellt am 20.06.2011 um 15:59 Uhr von mainpower
@DonJohnson,
der Samstag an sich als Arbeitstag ist nich zustimmungspflichtig da es ja ein ganz normaler Werktag ist. Die Überstunden die dadurch entstehen wenn dann am Samstag gearbeitet wird sind dann allerdings Mitbestimmungspflichtig.
Erstellt am 20.06.2011 um 16:19 Uhr von edgar
@DonJohnson,
mainpower ist hier voll zuzustimmen. Genau so ist es geschrieben und gemeint. Das ist der Unterschied zum Sonntag/ Feiertag
mainpower: Danke für die Klarstellung!
Erstellt am 20.06.2011 um 17:00 Uhr von DonJohnson
und wenn ihr es noch um so öfters sagt, richtiger wird es nciht. IMHO ist 87,1,2 eindeutig, ok, habe nciht in den Komentar geschaut, dennoch geht es auch um die verteilung auf die Tage, und so würde in diesem gelagerten Fall als BR so argumentieren.
überlegt doch bitte mal richtig...
in allen Verträgen steht von Mo bis Fr - insgesammt 40 Std...
Ergo, geht es um 40 Std verteilt von Montag bis Freitag. hier ist der BR in der Mitbestimmung. Ergo, keine Samstagarbeit ohne BR Mitbestimmung, da ohne Mehrarbeit, die auch der Mitbestimmung unterliegt, ein Samstag nciht geht...
In beiden Fällen ist hier der BR in der Mitbestimmung, sowohl Verteilung, als auch Mehrarbeit...
Ergo, ich habe Recht ;-)
Erstellt am 20.06.2011 um 17:24 Uhr von edgar
DonJohnson
Du hast ja in Deiner Argumentation was die MB betrifft recht!
Doch das bedeutet nicht, dass meine und die Aussage von mainpower falsch ist. Denn die Tatsache ist, der SA ist ein Arbeitstag. Das hat dann nichts erst einmal mit der MB und den ArbV zu tun.
Also, bei der Frage ist der BR bei der Frage ist der SA ein Arbeitstag erst einmal grundsätzlich nicht dabei. Denn dass ergibt sich aus dem Gesetz. Nur wenn der AG den Tag als Arbeitstag nutzen wie hier möchte ist der BR dabei.
Erstellt am 20.06.2011 um 17:33 Uhr von DonJohnson
edgar
sind wir kondom darin, was diese Frage an geht?
sind wir Kondom darin, dass wir hier erstmal und grundsätzlich die Fragen hier beantworten?
sind wir kondom darin, dass wir im Nachgang dann erklären wann es so nciht sein könnte?
sind wir kondom darin, dass ein übergreifen auf eine andere nicht gestellte Frage den Fragenden irritieren und auf einen falschen Weg bringen könnte?
Könnten wir dann bitte kondom sein, dass meine Antwort die richtige war und eure zwar theoretisch richtig, aber mit der Frage ncihts zu tun hatte?
könnten wir bitte darüber kondom gehen?
thx ;-)