Urlaubsanspruch nach Neueinstellung ?
Ist es ein Gerücht oder Gesetz, dass man nach einer Neueinstellung im ersten halben Jahr nicht in den Urlaub gehen darf ?
Community-Antworten (5)
19.06.2011 um 12:43 Uhr
@Söder, solche "Gerüchte" findest du im BUrlG, z.B. unter § 4........... :-)
19.06.2011 um 13:52 Uhr
... bei uns gibt der AG aber grundsätzlich im ersten halben Jahr nach Neueinstellung keinen Urlaubstag frei, sprich er gewährt auch keinen Teilanspruch ...
19.06.2011 um 14:15 Uhr
@Söder, dein AG verhält sich m. M. nach völlig korrekt. Du sprichst von NEUEINSTELLUNG, und damit geht es zuerst mal nur um § 4, der Wartezeit. Der 5 § hat hier nix verloren.
19.06.2011 um 20:10 Uhr
@Söder, #Ist es ein Gerücht oder Gesetz, dass man nach einer Neueinstellung im ersten halben Jahr nicht in den Urlaub gehen darf ? # Es handelt sich um ein Gerücht!
- Der Teilurlaubsanspruch wird mit dem Entstehen sofort fällig.
- Bei Geltendmachung durch den Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber diesen nach § 7 Abs. 1 BUrlG zu erfüllen. Die Ablehnung kommt nur bei Vorliegen eines Leistungsverweigerungsgrundes nach § 7 Abs. 1 BUrlG in Betracht. ABER bedenke, in der Regel sollte man den entstandenen und fälligen Urlaubsanspruch jedoch nur im Ausnahmefall gegen den Willen des Arbeitgebers durchsetzen. Denn ein Streit über den Urlaub kann den Bestand des noch nicht dem KSchG unterworfenen Arbeitsverhältnisses gefährden.
19.06.2011 um 20:43 Uhr
Grundsätzlich handeln in der Mehrzahl die AG wie von ML beschrieben. Recht hat aber SuzieQ auch mit dem Hinweis auf das KSchG.
Das sollten auch AN besser beachten, vor allem wenn der AG so argumentiert wie in der Mehrzahl grundsätzlich mit § 4 BUrlG. Denn der AG kann in der Probezeit ohne Angabe kündigen, es besteht bis auf eine Ausnahme (Schwangerschaft) kein Kündigungsschutz.
Es gibt weiter auch die Rechtsmeinung, dass der AG in der Probezeit eine Urlaubssperre verhängen kann. Dieses dann greichtlich anzugreifen dürfte am Ende dann wohl die Kündigung zur Folge haben. Auch weil dann das Ziel und der Sinn der Probezeit nicht vollumfänglich wahrgenommen werden kann.
Verwandte Themen
Urlaubsanspruch im 2. Halbjahr
ÄlterHallo an alle, ich habe eine Frage zu Urlaubsanspruch trotz Krankheit und Anspruch auf Urlaubsgeld trotz Krankheit, wenn der Kollege danach wiederkommt und das Arbeitsverhältnis kündigt. Im Vertra
Praktikant und Urlaubsanspruch?
ÄlterFolgender Sachverhalt: Eine Mitarbeiterin bei uns (Dienstleistungsgewerbe) hat vom 1. Juni 2007 bis zum 31. Dezember 2007 (7 Monate) ein Praktikum gemacht. Der Vertrag wurde auf 6 Monate ausgestell
Frage zur 1-Wochen-Frist bei Neueinstellung ?
ÄlterHallo, wir haben immer Dienstags vormittags unsere wöchentliche Sitzung. Letzten Dienstag bekamen wir nach der Sitzung von der Personalabteilung einen Antrag auf Neueinstellung. Morgen (Dienstag
Betriebsbedingte Kündigung trotz Neueinstellung?
ÄlterUnser BR wurde kürzlich darüber informiert, daß ein AN betriebsbedingt gekündigt werden soll, da seine Stelle ersatzlos gestrichen wird. Vor knapp 2 Jahren wurde in der Abteilung in der er arbeitet ei
Langzeiterkrankung Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld
ÄlterHallo an alle, ich bin recht neu im BR und habe eine Rückfrage zu einem Krankheitsfall. Ein Kollege ist seit Anfang des Jahres mit einem Bandscheibenvorfall arbeitsunfähig erkrankt und bezieht seit