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Tariflohnerhöhung und gleichzeitige Verrechnung mit Übertariflichem

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Rassel
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen, wir hätten da mal eine Frage. Mit Mai gab es eine tarifliche Lohnerhöhung, jetzt als die Abrechnung kam stellten wir fest, das dieser Erhöhungsbetrag mit dem Betrag der übertariflichen Zahlung verrechnet wurde. Diese Vorgehensweise denken wir ist erlaubt und ruft nicht den Betriebsrat auf den Plan. A b e r wir mußten feststellen, dass diese Verrechnung bei einigen Mitarbeitern vorgenommen wurde und bei anderen nicht. Auf eine diesbezügliche Nachfrage bei der GL, lautete die Antwort, das läge ebenfalls ganz alleine im Ermessen der GL. Wir denken aber hier kommt die Sache mit der "Gleichbehandlung" zum Tragen und eine so pauschale Antwort, ohne evtl. einer Begründung warum gerade dieser Arbeitnehmer oder Jener die volle Erhöhung behalten darf bzw. abgezogen bekommt finden wir auch nicht ok. Was sagen die erfahrenen Betriebsräte zu diesem Thema ?

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Community-Antworten (4)

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rkoch

17.06.2011 um 11:16 Uhr

Ihr könnt schon was machen wenn ihr das Risko nicht scheut das ihr Euch verbrennt....

Der BR ist nach §87 (1) Nr. 10 voll in der Mitbestimmung bei der VERTEILUNG und den zugrundeliegenden REGELN freiwilliger Lohnzahlungen. NICHT bei der HÖHE der Zahlungen. Er kann natürlich auch keine derartigen Zahlungen erzwingen.

Also: Den AG auffordern nach §87 (1) Nr. 10 mit Euch ernsthaft über diese Sache zu verhandeln, und bei Nichteinigung -> Einigungsstelle. Wahrscheinlich könnt ihr dem AG so nicht verbieten die Anrechnung zu machen, aber zumindest die Gleichbehandlung könntet ihr erzwingen.

Das Dumme ist nur, das diese ÜT-Zahlungen i.d.R. jederzeit widerrufbar sind. Und damit kann der AG den Stöpsel ganz schnell ziehen: Indem er die Zulagen komplett widerruft. Wo nix mehr ist muss auch nicht darüber verhandelt werden. Das macht Euch dann bei Euren Kollegen natürlich äußerst beliebt. Naja, die die keine hatten und auch nie eine bekommen würden, die würden Euch wahrscheinlich bejubeln (geschieht denen Recht)....

Das beste was Euch dann noch passieren könnte wäre das der AG Euch die Schuld dafür in die Schuhe schiebt. Dann könntet ihr ihn nämlich mal zur Ordnung rufen lassen. Evtl. hättet ihr sogar das Glück das ein Gericht erkennt das der AG die Zulagen nur deshalb widerrufen hat weil er Eure MB umgehen wollte, dann könnte die Situation eintreten das das Gericht den Widerruf aufhebt.... ist aber recht unwahrscheinlich und selbst wenn wohl nicht von Dauer.

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SCENIC

17.06.2011 um 11:55 Uhr

Wenn es sich um eine tarifliche Erhöhung handelt, so würde ich mir zuerst einmal die Regelungen der Tarifvereinbarung ansehen, dann klärt sich vielleicht schon alles auf!

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rkoch

17.06.2011 um 12:36 Uhr

Wäre möglich, ist mir aber kein Fall bekannt. In TV wird auf freiwillige Zulagen i.d.R. nicht eingegangen. Einzige mir bekannte Ausnahme:

Der ETV-ERA (Bay.) schreibt sogar vor, das übertarifliche Zulagen mit Erhöhungen in Folge ERA-Einführung verrechnet werden MÜSSEN! Über die Zulagen bei den AN die nach ERA weniger hätten wird wider gar nichts gesagt, aber hier wird durch den Umkehrschluß zu den für die "Gewinner" geltenden Regeln als gegeben angenommen, das diese "Verlierer" nicht noch zusätzlich bestraft werden sollen indem diese auch noch derartige Zulagen verlieren. Wurde IMHO auch so gelebt.

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