Hallo zusammen,
auf der Seite <<< https://www.betriebsratswahl.de/wahllexikon/ruecktritt-des-betriebsrats >>> stehen im oberen Abschnitt zwei widersprüchliche Aussagen zur gleichzeitigen Amtsniederlegung aller Mitglieder.

Zuerst heißt es: "Als Rücktritt des gesamten Betriebsrats wird darüber hinaus auch die gleichzeitige Amtsniederlegung aller seiner Mitglieder angesehen. [...] und führt dann die Geschäfte so lange weiter, bis [...]".

Wenige Sätze später heißt es dann: "Haben jedoch alle Betriebsratsmitglieder gleichzeitig ihre Ämter niedergelegt gilt das Unternehmen als betriebsratslos und die Geschäfte des alten Betriebsrats werden bis zur Neuwahl nicht weiter geführt."

Was denn nun? Verpflichtet Geschäfte weiterzuführen oder nicht?

Beide auf der Seite genannten Aussagen haben gleiche Ursache (gleichzeitige Amtsniederlegung), aber unterschiedliche Wirkungen/Folgen.

Abschließend stellt sich generell die Frage, wer sich hier um die umgehende Bestellung eines Wahlvorstandes zu kümmern hat, wenn es ja de facto keine BR-Mitglieder mehr gibt, die sich damit halbwegs auseinandersetzen können/wollen/sollen/müssen?

Danke für Eure Einschätzungen!