Erstellt am 26.01.2022 um 15:28 Uhr von Kjarrigan
Imho ja - und zwar nach dem Günstigkeitsprinzip
Der AG hätte die AV anpassen müssen.
Oder gibt es noch Einschränkungen / Erläuterungen / Verweis auf die alte BV / TV im AV? außer diesem einen Satz?
Erstellt am 26.01.2022 um 16:37 Uhr von Catweazle
Gibt es denn im TV eine Öffnungsklausel, dass BR Urlaubstage regeln können?
Erstellt am 27.01.2022 um 09:18 Uhr von BRulrike
Hallo,
wir unterliegen keinem TV - daher die Regelung als BV.
In der BV wird auf eine Gesamthöhe von max.30 Tagen verwiesen, sonst kein weiterer Bezug auf andere Dokumente o.ä.
Im AV des MA steht nur der Satz "Sie erhalten einen zusätzlichen Urlaubstag"
Erstellt am 27.01.2022 um 09:54 Uhr von Catweazle
Der Anspruch auf den zusätzlichen Urlaubstag bleibt unabhängig anderer Regelungen bestehen. Vermutlich ist eure BV unwirksam. Die Regelungssperre greift auch wenn kein TV Anwendung findet.
Erstellt am 27.01.2022 um 10:45 Uhr von relfe
komische BV die auf eine maximale Gesamthöhe verweist, wenn alle MA über die BV gleich viel Urlaub erhalten sollen?
Dieser Satz hätte mich schon beim Abschluss der BV stutzig gemacht, deutet doch eindeutig darauf hin, das einige MA mehr als 30 Tage haben.
Außerdem würde die BV auch für SB-MA gelten und damit deren Extra-Anspruch gem SGB ausschließen wollen, das geht doch gar nicht.
habt ihr die BV anwaltlich prüfen lassen?
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Zitat:
Nun stellt sich heraus das einzelne MA Sonderregelungen in Ihren Arbeitsverträgen stehen haben: "Sie erhalten einen zusätzlichen Urlaubstag" - es werden keine konkreten Urlaubstage genannt.
doch es wird konkret 1 Extra-Urlaubstag genannt, das bezieht sich dann auf die alte BV, die für alle MA gilt. Eigentlich eindeutig geregelt. (ob die alte BV rechtsgültig war kann ich nicht beurteilen)
Wenn im AV konkret der Urlaubsanspruch in Tage genannt würde, dann bräuchte doch nicht zusätzlich drin stehen, das der MA einen Tag extra erhält? Kann man doch gleich einen Tag mehr beim Urlaubsanspruch reinschreiben.
Erstellt am 27.01.2022 um 10:49 Uhr von celestro
"deutet doch eindeutig darauf hin, das einige MA mehr als 30 Tage haben."
deutet eher darauf hin, dass es doch Unterschiede geben soll, am Ende aber bei maximal 30 Tagen gedeckelt wird. Handwerklich aber wirklich "mies".
Erstellt am 27.01.2022 um 10:56 Uhr von relfe
@celestro
"deutet doch eindeutig darauf hin, das einige MA mehr als 30 Tage haben."
gedanklich ausgehend von dem Zeitpunkt an dem der BR über die "neue" BV verhandelt.
Wenn der Satz bei der Vorlage der BV drin steht, dann bedeutet das für mich in dem Moment: aktuell haben einige MA mehr als 30 Tage Urlaub.
Weiter bedeutet das: wenn ich die "neue" BV gem Vorlage abschließe, dann nehme ich diesen MA Urlaubstage.
Wie der TE schreibt, scheint das ja jetzt auch genauso der Fall zu sein, bei den MA mit Extra-Urlaub gem AV.
Schlimmer ist für mich aber, dass die BV anscheinend auch auf SB-MA keine Rücksicht zu nehmen scheint
Erstellt am 27.01.2022 um 11:03 Uhr von celestro
"Wie der TE schreibt, scheint das ja jetzt auch genauso der Fall zu sein, bei den MA mit Extra-Urlaub gem AV."
Das kann ich nirgends erkennen. Es wird die Frage gestellt: "steht den MA jetzt dieser Urlaub + 1 Tag zu". Ob hier irgendjemand durch den AV dann auf mehr 30 als käme, steht da aber nicht.