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Zuschläge Samstags- und Sonntagsarbeit

B
Bergziege
Nov 2016 bearbeitet

Hört sich vielleicht blöd an meine Frage... Wir haben im BR unterschiedliche Meinungen und wissen nicht was richtig ist. Normalerweise arbeiten wir von Mo-Fr. Wenn jetzt am Sa oder So gearbeitet wird (EDV Umstellung oder so), dann bekommen wir dafür einen zusätzlichen freien Tag. Wir wollen eine BV dazu abschließen und haben gesagt, dass es für Samstags einen Zuschlag von 25% gibt und für den Sonntag einen Zuschlag von 50%. Sind damit die freien Tage weg oder bekommt man weiterhin einen Ausgleichstag und noch zusätzlich die Zuschläge? Wir sind grade ganz verwirrt. Könnt ihr uns helfen? Danke!!

4.82603

Community-Antworten (3)

D
DocPille

15.06.2011 um 17:58 Uhr

Hi,

entweder bezahlen , dann mit Zuschlag oder Freizeitausgleich aber ohne zuschlag

alles eine sache der Verhandlung,man könnte auch ein BV abschliessen

K
Kurzarbeiter

15.06.2011 um 19:20 Uhr

docpille

man kann auch beides haben. Ausgleichstag plus Zuschlag.

Für den Sonntag muss es eine Freizeitausgleichstag geben, lt ArbZG

Aber die Sonntagsarbeit muss auch von zuständigen Amt bewilligt sein, darauf sollte der BR achten. War heute auch schon mal Thema.

Wichtig auch, falls der AG damit kommt. EDV Umstellung muss nicht unter die Ausnahmeregelung des § 10 ArbZG fallen. Falls der AG dieses behauptet, sollte man als BR es erst einmal mit dem zuständigen Amt klären ob dem so ist.

R
rkoch

16.06.2011 um 11:07 Uhr

EDV Umstellung muss nicht unter die Ausnahmeregelung des § 10 ArbZG fallen.

Das ist natürlich möglich, aber §10 (1) Nr. 14: bei der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Datennetzen und Rechnersystemen

gibt hier doch relativ freie Hand. Meine Erfahrung mit dem Amt bei uns ist derart das die das eher Lasch sehen. Ein Interesse GENAU nachzufragen besteht nicht. Der nachfragende BR muß nur die Worte "Datennetz" und/oder "Rechnersysteme" (oder verwandte Wörter wie "EDV") in den Mund nehmen und schon sagen die "Nicht zuständig, da von §10 ArbZG erlaubt".

Hier ist wohl eher der BR gefragt, das er den Grundsatz einhält die Sonntagsarbeit nur dann zu genehmigen wenn nach seiner eigenen objektiven Prüfung die Arbeit UNBEDINGT am Sonntag erledigt werden muss. Das Amt verläßt sich da auch auf die betriebliche Prüfung der Notwendigkeit durch den BR, und wenn dieser den Antrag mit unterschreibt (muß er ja sonst braucht der AG den gar nicht erst abzugeben) wird das Amt einen Teufel tun..... Und ja: Da muß der AG Tacheles reden und BEWEISEN, das es an einem anderen Tag gar nicht geht. So lange er sich aufs BEHAUPTEN verlegt würde ich als BR sagen: Also, so lange kein BEWEIS vorliegt genehmigen wir es einfach nicht, dann ist nix mit Sonntag. Du willst was von uns, also HER mit den Beweisen, oder....

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