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Kurzarbeit abgesagt, nun Minusstunden ?

W
waldi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, an alle Wissende ! Wir haben in unserem Betrieb Kurzarbeit. Aber nicht in allen Bereichen. Austausch der Mitarbeiter untereinander von Bereich zu Bereich nicht möglich. Voraussetzungen von der Arbeitsagentur geprüft, alles O.K.- nun hat in diesem Monat fast jeder bereits 1 Tag kurzgearbeitet. Jetzt wurde in einem Bereich die Kurzarbeit für diesen Monat abgesagt weil plötzlich Arbeit für den Bereich da ist. Angeblich sollen diese Mitarbeiter jetzt für den Kurzarbeitstag Minusstunden bekommen, nun aber gleichzeitig auf freiwilliger Basis die Möglichkeit bekommen die Minusstunden am Samstag ( kein offizieller Arbeitstag ) nachzuholen. Ist das Gesetzlich erlaubt ? Soll sich der BR einschalten, auch wenn die Leute es freiwillig machen ? Die Kollegen bekommen ja mehr Geld dadurch. Bitte um Hilfe , mfG : Waldi

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Community-Antworten (1)

K
Kurzarbeiter

15.06.2011 um 12:37 Uhr

Wenn die AN dem AG ihre Arbeitskraft angeboten haben/hatten und er sich nicht abgefordert hat, ist er in Annahmeverzug gem. BGB § 615 geraten. Bedeutet, er muss zahlen als ob gearbeitet wurde. Der BR sollte hier als den AG auf dieses ansorechen und ggf. die Gewerkschaft um Unterstützung bitten. Zahlt der AG aber nicht, so muss jeder AN den Loh selbst einklagen, ggf. aber auch Sammelklage.

Annahmeverzug des Arbeitgebers (§ 615 BGB). Trotzdem verliert er nicht seinen Lohnanspruch. Annahmeverzug liegt vor, wenn der Arbeitgeber die ordnungsgemäß durch rectzeitiges Erscheinen am Arbeitsort vom Arbeitnehmer angebotene Arbeitsleistung nicht annimmt, also den Arbeitnehmer nicht beschäftigt.

Aber Kurzarbeit bedingt ja eine BV. Daher sollte der BR prüfen ob er hier ggf. Fehler/ Lücken un dieser hat. Also auch, gibt es eine Regelung die besagrt was ist wenn genau ein solcher Fall auftritt?

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