Lohn kürzen
Hallo,
in unserer Firma gibt es stark saisonelle Schwankungen. Nun wurde ein der Firma ein Plus- bzw Minusstundenkonto eingeführt. ( + - 200 Stunden) Nun ist es so das die Mitarbeiter bei Minderauslastung nachhause geschickt werden. Einige der Mitarbeiter können aber die Minusstunden nicht ausgleichen da Sie durch Familienbetreuung sehr stark zeitlich Gebunden sind. Nun möchte der Arbeitgeber für die Stunden die über 200 gehen, einfach keinen Lohn mehr Zahlen. Darf der Arbeitgeber für die Stunden die über 200 Minus gehen den Lohn einbehalten ? Der Arbeiter würde ja gerne arbeiten ....
Community-Antworten (4)
15.06.2011 um 10:44 Uhr
Nun, diese Betriebsvereinbarung würde ich schnellstmöglich kündigen. 200 Minusstunden sind wirklich viel. Ich bin im Baugewerbe tätig, und wir haben einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag. Darin ist geregelt, daß das Stundenguthaben zu keiner Zeit mehr als 150 und das Stundenminus niemals mehr als 30 Stunden überschreiten darf. Wäre diese sog. Arbeitszeitflexibilisierung überhaupt nicht vereinbart, käme es im Fall des Nachhausegeschicktwerdens zum sog. Annahmeverzugs, d. h. der Arbeitgeber hat den Lohn weiter zu zahlen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft anbietet, der Arbeitgeber diese aber nicht annimmt. Soweit die Fakten, jetzt meine pers. Einschätzung, ich hoffe die Kollegen korrigieren mich, wenn ich falsch liege: Ich denke mal, dasselbe gilt in eurem Falle analog, wenn jemand die vereinbarte 200-Minusstunden-Grenze gerissen hat. Aber natürlich nur, wenn er diese nicht zu vertreten hat, also seine Arbeitskraft anbietet. Du schreibst aber ja, daß es den Arbeitnehmern aus familiären Gründen nicht möglich sei diese Stunden zu bringen, also ist es wohl rechtens keinen Lohn mehr zu zahlen, da kein wirklicher Annahmeverzug vorliegt.
15.06.2011 um 11:01 Uhr
mir stellt sich hier erstmal die Frage : gibt es überhaupt einen Betriebsrat ?
15.06.2011 um 11:07 Uhr
Tommyy sagt gar nichts von Betriebsvereinbarung... Ich würde sogar fast Vermuten das der AG dieses Konto selbst so eingeführt hat. Aber am Ende ist diese Frage wegen eines Details irellevant:
Nun ist es so das die Mitarbeiter bei Minderauslastung nachhause geschickt werden. Der Arbeiter würde ja gerne arbeiten ....
Und mit diesen zwei Sätzen sind wir im §615 BGB:
Das Konto ist kein Gleitkonto, bei dem der AN SELBST bestimmt wie lange er arbeitet, es also auch selbst in der Hand hat eine Unterschreitung der Minusgrenze zu verhindern. Wäre es so, dann hätte der AG auch eine Handhabe die vom AN selbstverschuldete Unterschreitung der Grenze mit Lohnabzug auszugleichen.
Hier ist es aber der AG selbst der die Unterschreitung der Grenze ANORDNET! Und genau das geht eben NICHT! Hier kommt der AG definitiv in Annahmeverzug (vorausgesetzt der AN ist nicht damit einverstanden, sondern MÖCHTE arbeiten). D.h. der AG MUSS den Lohn weiter zahlen. Dumm nur, das jeder AN für sich diesen Lohn selbst einklagen muss. Viel Spaß dabei.
NB: So weit der AG dieses Zeitkonto selbst eingeführt hat wäre am Ende zu prüfen, ob er dazu einseitig überhaupt berechtigt war! Eine Duldung durch die AN kommt in dieser Situation u.U. nicht einem Einverständnis gleich. u.U. könnte ein AN der seinen Lohn einklagt gleich mit darauf klagen, das selbst die 200 Stunden Minus bereits einen Annahmeverzug darstellen und er zur Nachleistung nicht verpflichtet ist. Wäre interessant wie so eine Sache ausgehen würde.....
15.06.2011 um 14:15 Uhr
Dies ist ein betriebsratsforum, also gehen wir von einem betriebsrat aus. Und dann stellt sich nur eine frage, wie kann ein betriebsrat nur so etwas vereinbaren? Da sollte man als arbeitnehmer über eine klage nachdenken.
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