Erstellt am 16.05.2011 um 09:39 Uhr von rkoch
> wenn er sich weiter krank schreibt.
Cool! Hat jemand eine Quelle für die gelben Zettel, damit ich mich selbst krankschreiben kann???
Im Ernst: Krank schreiben tut der Arzt, nicht der AN. So weit die Krankenkasse nicht den MdK beauftragt die Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen gibt es offenbar keinerlei Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit. Insofern hat der AG sich an seine Verpflichtungen zu halten und den AN vertrags- und rechtsgemäß zu behandeln. Eine Lohnkürzung wegen häufiger Krankheit käme damit bestenfalls dann in Frage, wenn der Arbeitsvertrag dies ausdrücklich vorsieht und selbst dann würde ich die Rechtmäßigkeit einer derartigen Klausel anzweifeln. Ich gehe eher davon aus, das der AG wie üblich das rechtliche Unwissen des AN ausnutzen möchte um ihn mit dieser (unhaltbaren und deswegen wohl auch nicht mit einer tatsächlichen Folge bewehrten) Aussage gefügig zu machen und ihn von weiteren Arztbesuchen abzuhalten.
Das einzig legale (????) Mittel wäre die krankheitsbedingte Kündigung, allerdings wäre diese Kündigung wohl auch kaum haltbar.
Erstellt am 16.05.2011 um 09:59 Uhr von AucheinGast
Wenn die AU immer auf derselben Grunderkrankung beruht, muß der Arbeitgeber noch 2 Tage Entgeltfortzahlung leisten. Dann ist er raus.
Lies mal den Kommentar zu §3 Abs 1 zum Entgeltfortzahlungsgesetz.
Erstellt am 16.05.2011 um 11:09 Uhr von alterBrummbär
@HaranBanjo,
meinst Du, dass de AG den Lohn kürzen will wenn er seiner normalen Arbeitszeit nachkommt,
mit der Begründüng er sei "oft" Krank?
Erstellt am 16.05.2011 um 18:47 Uhr von mainpower
@rkoch,
bei 40 Tagen krank in 5 Monaten könnte ich mir vorstellen dass ein Richter der krankheitsbedingten Küngigung grünes Licht gibt. Die Fehltage sind ja nicht unerheblich.
Erstellt am 16.05.2011 um 19:07 Uhr von alterBrummbär