Hallo Zusammen,

wir als BR stimmen unsere Sitzung immer so ab das Sie während der Arbeitszeit und bei geringen Arbeitsaufkommen stattfindet, also um die Zeit optimal für alle beteiligten zu nutzen.
Wir müssen den AG ja lediglich über den Sitzungszeitpunkt informieren was wir auch tun und auf betriebliche Notwenidgkeiten Rücksicht nehmen, was wir auch tun, zu guter letzt geben wir noch einen ungefähren Zeitraum für Sitzungen an jenachdem wie lang die TO ist 2-3 Stunden.

Nun kommt es aber in manchen Fällen dazu das aufgrund schwieriger Themen in der TO die Sitzung auch mal über die vorangeschlagene Zeit hinausgeht. und dann der Schichtleiter druck macht das wir zum Ende kommen sollen, weil das aktuelle Arbeitsaufkommen steigt und er bei Nichterledigung das vor seinem Chef rechtfertigen muss.
Ich bin aber der Meinung die Sitzung dauert so lange wie sie dauert vorallem da wir dem AG schon ein Stück entgegen kommen, ist er eigentlich in der Pflicht Ersatz für die BR Mitglieder zu besorgen wenn die Sitzung länger dauert auch für uns ist nicht alles absehbar!

Sehe ich da irgendwas falsch? Wie kann ich Argumentieren, da auch im BetrVG solcher Sachverhalte, verständlich, nicht näher aufgeführt sind?

Vielen Dank im Vorraus