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Vereinbarung gültig oder nicht - in wie weit darf BR in das Verhalten der MA im Großraumbüro eingreifen?

S
Sara-Luisa
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben ein Großraumbüro, indem 4 verschiedene Teams arbeiten sollen. Jetzt haben sich einige "eifrige" MA mit ihren Teamleitern eine Art "Vereinbarung" ausgedacht, in der festgelegt werden soll, dass z.B.

  • die Handies auf lautlos zu schalten sind,
  • die Klimaanlage nur 2mal am Tag geregelt werden darf,
  • Keine Gespräche mit mehreren Kollegen am Arbeitsplatz stattfinden dürfen, etc...

In wie weit, dürfen wir bei einer solchen Vereinbarung eingreifen? Dürfen wir sie für nichtig erklären? In wie weit darf der AG in das Verhalten der MA im Großraumbüro eingreifen?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar!

4.79902

Community-Antworten (2)

N
Nemeth

21.07.2008 um 13:35 Uhr

@Sara-Luisa

Hier hat der BR Mitbestimmungsrecht - der AG kann hier nicht alleine irgendwelche entscheidungen treffen. Siehe BetrVG

§ 87 Mitbestimmungsrechte (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:

  1. Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb;
S
Sara-Luisa

21.07.2008 um 14:05 Uhr

Super, danke für die schnelle Antwort!!!

Weiss jemand ob es denn generell solche Abkünfte gibt, bzw. hat ein Bsp?

danke nochmal! lg sara

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