Keine Eingreifen des BR trotz Hinweis , nun Handlung des BR , nun Herzinfarkt
Derzeit gibt es in meiner Abteilungen große Problem . Arbeitsüberlastung, Fehlentscheidung des Vorgesetzten. Kollegen kam zu mir und baten mich als BR über die Zustände zu reden.
Als Antwort erhielt ich vom BR "Ich würde dich die Kollegen an uns direkt zu verweisen und ihr Problem an den BR zu verschriftlichen. Falls sie nicht gern schreiben mögen, hast du ja eine perfekte Vorlage zum Kopieren bereits erstellt. So möchte ich vermeiden, dass der BR-Konflikte durch ein eigenes Mitglied beim AG platziert"
Das heißt, das, was ich in meiner Abteilung sehe, wird ignoriert. Ich werde geschnitten. Das untergräbt mich als BR-Mitglied und verunsichert die Kollegen, welche sich an mich wenden.
Nun haben wir, da der BR sich weigert einzuschreiten einen Kollegen der wegen der Umstände in einen Herzinfarkt erlitten hat.
Mit welcher rechtlichen Grundlage kann ich nun gegen meine Kollegen wegen Unterlassung vorgehen? Ich möchte nicht an einem Grab eines Mitarbeiters stehe, nur weil der BR nicht eingreifen will. Grüße
Community-Antworten (7)
10.09.2025 um 08:22 Uhr
Wenn ich es richtig lese, bist du ein BRM und die Zusammenarbeit im Gremium funktioniert nicht so richtig. Befindlichkeiten sollten aber hinten anstehen, denn es geht nicht um euch, sondern um die Kollegen, von denen ihr gewählt seid. Vielleicht solltet ihr euch das nochmal klar machen. Manchmal braucht es auch Hilfe von außen - ein Mediator z.B., der euch wieder auf eure eigentliche Aufgabe fokusiert - nämlich die Unterstützung eurer Kollegen.
Da das aber im Moment nichts zum Sachverhalt bringt, solltest du mit deinen Kollegen die Beschwerde nach § 85 BetrVG behandeln und in der nächsten Sitzung offiziell machen. Dort wird entschieden, ob die Beschwerde zugelassen wird. Wenn ja, nach Abstimmung, dann ab damit zum Arbeitgeber. Wenn nicht, Info an die Kollegen. Sollten sich diese nicht mehr richtig vertreten fühlen, könnte das zur nächsten Wahl Konsequenzen für euch haben. Wäre schade, denn es gibt nicht mehr so viele Unternehmen mit einem BR, der die Kollegen (und nicht sich) vertritt.
Und wenn du denkst, dass du als Ansprechpartner für deine Abteilung vom BR nicht wahrgenommen wirst - auch du bist Kollege - und kannst als Kollege Beschwerden abgeben, dich dann aber in der Sitzung bei diesem Tagesordnungspunkt rausnehmen.
Ob du gegen den BR vorgehen solltest, überlege dir gut, aber es ist möglich:
Ein Betriebsrat (BR) kann aufgelöst werden, wenn ein Antrag durch ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, den Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft beim Arbeitsgericht gestellt wird, oder durch einen Beschluss des BR selbst mit einer Mehrheit seiner Mitglieder. Gründe für eine gerichtliche Auflösung sind meist grobe Pflichtverletzungen des BR, wie die wiederholte Nichtberufung von Sitzungen oder die Verweigerung der Zusammenarbeit. Alternativ kann sich der BR auch selbst durch Rücktritt auflösen.
Ich wünsche euch eine konstruktive Lösung für alle und eine gute Genesung für deinen erkrankten Kollegen.
10.09.2025 um 08:29 Uhr
"Du überschätzt den BR massiv! Wer sagt zudem, dass der Herzinfakt durch die Arbeit geschehen ist. Liegt es vielleicht an zu vielen Low Performern innerhalb der Abteilung?"
Der Low Performer bist du sonst würdest du nicht die Zeit von anderen verschwenden mit deiner sinnlosen Schwafelei hier...
10.09.2025 um 09:34 Uhr
Du überschätzt den BR massiv! Wer sagt zudem, dass der Herzinfakt durch die Arbeit geschehen ist. Liegt es vielleicht an zu vielen Low Performern innerhalb der Abteilung?
10.09.2025 um 09:52 Uhr
"Du überschätzt den BR massiv! Wer sagt zudem, dass der Herzinfakt durch die Arbeit geschehen ist. Liegt es vielleicht an zu vielen Low Performern innerhalb der Abteilung?"
Wenn Du nur ein klein ein wenig Anstand hättest, würdest Du Deine BR-Trollerei, mit welchem Pseudonym auch immer, auf Bereiche verlagern, wo es nicht um schwere Erkrankungen geht.
Wenn Du endlich mal Deine ASP behandeln lassen würdest, dann müssten wir uns mit solchen Kommentaren vermutlich gar nicht beschäftigen, aber das ist ein anderes Thema.
Ich wünsche Dir viel Erfolg im weiteren Verlauf und gute Genesung.
Besonders wünsche ich das aber dem Herzinfarkt-Patienten - der liegt mir gerade viel mehr am Herzen.
10.09.2025 um 11:01 Uhr
Zurück zum Thema:
Ich würde die Kolleg*Innen der Abteilung empfehlen, eine offizielle Beschwerde beim BR einzureichen. Das kann, muss aber nicht zwingend schriftlich erfolgen. Schriftlich hat den Vorteil, ein Sachverhalt ist (aus Sicht des Verfassers) eindeutig, Nachteil ist, dass die Personen die der Schriftsprache nicht beherrschen, bzw. die Aufgrund ihrer Herkunft sich unsicher fühlen eine BEschwerde auf Deutsch zu schreiben, ein Problem haben werden. Das BetrVG setzt keine Hürde für die Beschwerde, dass sollte der BR dann auch unterlassen.
Ob es einen Zusammenhang gibt zwischen die Probleme in der Abteilung und dem herzinfarkt des Kollegen ist diskutabel. Sicher tragen bestimmte Arbeitsumstände nicht gerade dazu bei, dass jemanden gesund bleibt, die Faktoren die jedoch zu einem Herzinfarkt führen sind so vielfältig, da begibt man sich schnell auf sehr dünnem Eis wenn man als nicht Mediziner dieses Urteil abgibt. Sowohl als einzelnes BRM als auch als Gremium würde ich da sehr zurückhaltend sein.
Die Sorge, dass das Gremium (nicht den BRV oder ein anderes BRM!) vermeiden möchte, dass ein persönliches Problem als Problem einer Abteilung vom BR beim AG angetragen wird, kann ich durchaus nachvollziehen, sei es, dass ich gleichzeitig der Meinung bin, dass es auch dann eine legitime Beschwerde geben kann. Diese würde ich, wie bereist vorher von einer der ernsthaft Reagierenden vorgeschlagen, formell einreichen und den BRV mitteilen, dass Du zu diesem TOP die Sitzung verlassen wirst. Das ist wichtig, denn es muss für diesen TOP dann ein Ersatzmitglied geladen werden.
Letzteres ist wiederum dann wichtig, wenn der BR als Gremium zu dem Ergebnis kommt, dass die Beschwerde berechtigt ist und in einem ensprechendem Beschluss den AG auffordert Abhilfe zu schaffen. Tut der AG dies dann nicht und sollte es anschließend zu einem Verfahren kommen, kann seitens des AG nicht mit eine ungültige BEschlusslage argumentiert werden.
10.09.2025 um 11:17 Uhr
Derzeit gibt es in meiner Abteilungen große Problem . Arbeitsüberlastung, Fehlentscheidung des Vorgesetzten. Zitat Ruby
Ich würde Euch dringend zu einer Überlastung Anzeige beim AG raten. Der Herzinfarkt des Kollegen könnte ja auch schon ein deutlicher Hinweis sein.
Dann könnt Ihr vom Beschwerderecht beim AG und beim BR Gebrauch machen.
Gegen den BR wegen Unterlassung anzugehen kannst Du vergessen. Es gibt keine automatische Pflicht des BR bei Streitigkeiten oder Arbeitsüberlastung in verschiedene Abteilungen einzugreifen.
Da Du schreibst.....So möchte ich vermeiden, dass der BR-Konflikte durch ein eigenes Mitglied beim AG platziert"...gehe ich mal davon aus, dass diese Antwort vom BRV kommt und nicht vom gesamten Gremium?
10.09.2025 um 12:08 Uhr
@Ruby ich verstehe deine Emotionalität und ich wäre persönlich auch sehr betroffen, wenn das passiert.
Aber ich denke man sollte trotzdem noch etwas rational drauf schauen. An der Situation in deiner Abteilung ist der AG schuld. Er trägt die Verantwortung! Daher ist auch er daran schuld, wenn dies zu gesundheitlichen Problemen führt. Aber auch da sollte man einen Schritt zurück gehen, den häufig sind solche Krankheitsbilder nicht auf einen Umstand alleine zurück zu führen.
Für mein eigenes Verständnis: "Kollegen kam zu mir und baten mich als BR über die Zustände zu reden." Hast du geredet und mit wem? Warst du im Gremium oder hast du es beim AG platziert? Das kannst du nämlich. Es ist dir nicht untersagt auch in deiner Funktion als BRM in Kontakt mit dem AG zu treten.
"Ich würde dich die Kollegen an uns direkt zu verweisen und ihr Problem an den BR zu verschriftlichen. Falls sie nicht gern schreiben mögen, hast du ja eine perfekte Vorlage zum Kopieren bereits erstellt. So möchte ich vermeiden, dass der BR-Konflikte durch ein eigenes Mitglied beim AG platziert" Aus dieser Mail folgt für mich noch nicht, dass der BR sich solcher Probleme nicht annehmen will, aber ich vermute mal, dass es da weitere Probleme noch gibt, die du hier nicht genannt hast.
"Das heißt, das, was ich in meiner Abteilung sehe, wird ignoriert. Ich werde geschnitten. Das untergräbt mich als BR-Mitglied und verunsichert die Kollegen, welche sich an mich wenden." Das Problem was du da im Gremium hast, dass rechtfertigt zumindest nachdem was du hier in diesem Thread geschildert hast, keine Maßnahmen gegen den BR. Im BR muss man sich nicht lieben und Politik gehört dazu.
Verwandte Themen
Vereinbarung gültig oder nicht - in wie weit darf BR in das Verhalten der MA im Großraumbüro eingreifen?
Hallo zusammen, wir haben ein Großraumbüro, indem 4 verschiedene Teams arbeiten sollen. Jetzt haben sich einige "eifrige" MA mit ihren Teamleitern eine Art "Vereinbarung" ausgedacht, in der fe
Diebstahl von Firmeneigentum / Handelswaren, die weiterverkauft werden - muss der BR eingreifen?
Wir sind ein Großhandelsunternehmen. Durch eine zuverlässige Quelle hat der BRV mitgeteilt bekommen, dass ein/e Mitarbeiter/in reklamierte Waren, die recycelt werden sollen, an Wiederverkäufer zu eine
Gibt es Behinderung der Betriebsratsarbeit auch unter Betriebsräten?
Ich nehme mal den Thread von @Bedrohter zum Anlass um zu fragen, ob sich auch BRs der Behinderung der Betriebsratsarbeit schuldig machen können. Ich habe auch mal die Suchmaschinen angeschmissen, konn
Rechtswidrige Umsetzung des Arbeitgebers von Maßnahme nach § 87 BetrVG - wie wird Handlung des AG geahndet?
Hallo Leute, AG will Maßnahme nach § 87 BetrVG ohne Zustimmung des BR bzw. ohne Spruch der Einigungsstelle umsetzen. Dies ist lt. Kommentierung rechtswidrig und unwirksam. Hierzu meine FRage: wie w
Kündigung nach §103 BetrVG
Hallo in unserem BR steht die außerordentliche fristlose Kündigung eines Mitgliedes an. Die vorgelegten Beweise für eine betrügerische Handlung des BR-Mitglied sind erdrückend. Bei Suche nach aktuell