Erstellt am 09.06.2011 um 11:22 Uhr von rkoch
Was sagt der BR dazu (so es einen gibt) ? Der BR hat da i.d.R. mehr mitzureden als ein AN.
> muss er das dann akzeptieren, da in seinem Arbeitsvertrag keine festen Zeiten geregelt sind?
Ein AN der sich seinem AG verweigert muss immer mit Repressalien rechnen. Insofern hat i.d.R. eh keiner der AN den A**** in der Hose ernsthaft NEIN zu sagen. Ob der AN dann rechtlich dazu berechtigt wäre Nein zu sagen steht noch auf einem anderen Blatt. Das ergibt sich aus den geltenden Vertragsbedingungen und die ergeben sich nicht nur aus dem Arbeitsvertrag. Auch wenn der von Dir beschriebene Zustand schon Jahre andauert kann es sein das sich der Vertrag dahingehend konkretisiert hat das er zu einer Umstellung auf Wechselschicht nicht mehr verpflichtet ist, insbesondere wenn er dazu nicht vertraglich ausdrücklich seine Zustimmung erklärt hat.
Für mich stellt sich aber die Frage WARUM der AG das will. AG machen derartige Sachen normalerweise nicht einfach so, sondern weil sie irgendeinen Vorteil daraus ziehen können. Ich kann nur keinen erkennen! Einzige Variante wäre, das die AN selbst den Wunsch geäußert haben....