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Unbezahlter Urlaub

L
Luise
Nov 2016 bearbeitet

Eine Kollegin kam auf uns zu, wegen unbezahlten urlaub,da ihre eltern in der Türkei wohnen und ihre Mutter schwehr krank geworden ist hat sie bereits ihren urlaub genommen nun sieht es nicht gut aus und sie denkt das sie bald wieder hin fliegen muß und fragte nach unbezahlten urlaub für diesen fall aber mann hat ihr gesagt das es das nicht gebe. ich bin der meinung das es das nicht sein kann????

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Community-Antworten (3)

W
wahlvst

07.06.2011 um 20:19 Uhr

Doch kann sein, wenn im TV keine positive Regelungen sind.

Ein genereller Anspruch auf Genehmigung eines unbezahlten Urlaubs besteht nicht. Allerdings gibt es Ausnahmen in Fällen von Fürsorgepflicht, z.B. bei Krankheit von Familienangehörigen.

http://www.arbeitsratgeber.com/unbezahlter-urlaub_0197.html

Sonderurlaub liegt vor, wenn der Arbeitnehmer schuldlos daran gehindert wird, seine Arbeitsleistung zu erbringen und wenige Tage abwesend ist. Gesetzliche Basis ist § 616 BGB. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, in bestimmten Fällen Sonderurlaub zu gewähren. Ein konkreter Anspruch leitet sich nur ab, wenn dieser im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt ist.

http://arbeits-abc.de/sonderurlaub-anspruch-und-regelungen/

K
keiner

07.06.2011 um 20:23 Uhr

Das Zauberwort ist Pflegezeitgesetz!

K
Kurzarbeiter

07.06.2011 um 22:10 Uhr

...Das Zauberwort ist Pflegezeitgesetz!...

Es kann aber sein, dass der "Zauber" hier nicht hilft.

Denn es gibt den § 3 Abs. 2 dort. (2) Die Beschäftigten haben die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen durch Vorlage einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nachzuweisen. Bei in der privaten Pflege-Pflichtversicherung versicherten Pflegebedürftigen ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen.

Das könnte bei Angehörigen im Ausland, hier Türkei, also Auslandspflege ein Problem darstellen.

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