Hallo BR-Kollegen,
ich habe jetzt 4 Stunden recherchiert, bin immer noch nicht schlauer :o(
Wir unterliegen dem GKH (Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im CGB) deren Manteltarifvertrag aus dem Jahre 2005 sieht einen nach Alter gestaffelten Urlaubsanspruch vor. Bis 30J.-24 Tage, Bis 40J.-26Tage, bis 50J.-28Tage und ab 50J.-30 Tage. Nun gibt es ja das AGG das wiederum etwas verwirrend wirkt durch die eine o. andere Extraklausel. (Wobei es da ein frisches Urteil der EuGH geben soll und von mir noch nicht gefunden wurde) Vom Grundsatz jedoch zu verstehen gibt, warum soll ein 32 Jahriger weniger Urlaub benötigen als ein 43 Jahriger?
Die Frage nun, gilt diese TV-Klausel oder nicht,
davon abgesehen das die Tariffähigkeit der GHK in Frage steht.
Erbitte Euer Fachwissen Kollegen