Erstellt am 14.06.2006 um 07:40 Uhr von Rollie
Ich gehe eigentlich mal davon aus, das der Betriebsrat hier normal nicht die Initiative ergreift, sondern reagiert, sprich, wenn der Chef eine Einstellung vornehmen will, sie dem Betriebsrat vorlegt. Diese Entscheidung kann kommen, wenn das BR-Mitglied wieder aus dem Urlaub ist und daher das Ersatzmitglied gar nicht involviert ist, hier mitzuentscheiden.
In erster Linie ist das Ersatzmitglied ja nur mal Mitarbeiter.
Desweiteren stellt sich die Frage, ob das Ersatzmitglied auch wirklich das nachrückende Ersatzmitglied wäre, welches das BR-Mitglied zu vertreten hat, oder nur ein Ersatzmitglied ist, welches als betroffenes Ersatzmitglied der Filiale seinen Senf dazu geben möchte.
Sollte das Ersatzmitglied geladen werden, kann er ja beantragen, das Thema Neubesetzung in der Sitzung diskutieren zu lassen.
Erstellt am 14.06.2006 um 08:52 Uhr von Angi1
Hallo Mia,
wichtig in diesem Zusammenhang ist noch, ob ihr als BR laut § 93 BetrVG die interne Ausschreibung von Arbeitsplätzen verlangt habt.
Ich denke, dass solche Stellen für Mitarbeiter sehr interessant sind.
Wenn nicht würde ich dies nachholen.
MfG
Angi1
Erstellt am 14.06.2006 um 09:12 Uhr von Z.Ickig
"Oder liegt es nicht eh in der Hand des Chefs, wen er einstellt?"
Genau so ist es. Ob interne Ausschreibung oder nicht, der Arbeitgeber kann ganz alleine entscheiden, wem er den Arbeitsplatz gibt.
Ihr könnt nach § 99 BetrVG den Wunsch-Bewerber nur dann ablehnen, wenn es einen beachtlichen Widerspruchsgrund gibt. Die sind im Gesetz aufgezählt, einfach mal den § lesen.