Nachtschicht über 60
in unserer firma ist ein neuer chef und dieser will eine ältere kollegin erpressen indem er ihr droht sie wieder in die nachtschicht zu stecken obwohl sie vor jahren erst aus dieser schicht in die normal schicht versetzt wurde
Community-Antworten (5)
02.06.2011 um 20:47 Uhr
Grundsätzlich kann der AG es, sofern es keine einschränkede Regelungen im ArbV/TV gibt.
02.06.2011 um 23:19 Uhr
trixi, will eine ältere kollegin erpressen erpressen bedeutet ja, dass jemand sagt: wenn Du nicht tust, was ich von Dir will, dann tu ich das und das. Was soll die Kollegin denn für Wünsche des neuen Chefs erfüllen, damit er sie nicht in die Nachtschicht versetzt???? Grundsätzlich kann der AG es das stimmt natürlich, aber grundsätzlich hat der AG auch nach billigem Ermessen zu handeln und dann gibt es da auch noch § 6 ArbZG Abs. 1 und 4, den die AN dann, wenn man sie tatsächlich wieder in die Nachtschicht versetzen sollte, geltend machen könnte. Und dann wäre da evtl. sogar noch ein BR, der nach § 87 Abs.1 Nr. 2 mitzubestimmen hat, welcher AN in welcher Schicht eingesetzt wird. So ganz einfach ist das also nicht für den AG, vorausgesetzt, die AN ist bereit, sich zu wehren!
03.06.2011 um 02:21 Uhr
Nicoline
Das ArbZG § 6 hilft aber auch nicht immer. Denn dazu müsste auch einer der Gründe aus Abs 4 zu treffen. Weiter kann ich mir nicht vorstellen, dass ein AG AN erpresst, vor allem nicht so dass er angreifbar wird, also beweisbar.
Hier geht es doch von Seiten des AN darum, dass er nicht mehr in die Nachtschicht zurück möchte, was ja verständlich sein kann.
Klar MB besteht, doch es ist uns doch auch bekannt, dass auch ein BR nur begrenzte Möglichkeiten der Nichtzustimmung hat.
03.06.2011 um 02:27 Uhr
Wurde denn die AN wegen gesundheitlicher Probleme aus der Nachschicht genommen / versetzt? Bestehen vielleicht sogar gesundheitliche Bedenken seitens ihres Arztes wegen der Nachschicht und dem Alter? Sollte man auf jeden Fall mal abklären ;)
05.06.2011 um 22:43 Uhr
edgar, Das ArbZG § 6 hilft aber auch nicht immer. hab ich auch nicht behauptet!
Denn dazu müsste auch einer der Gründe aus Abs 4 zu treffen. Korrekt! Wissen wir, ob einer zutrifft???
Weiter kann ich mir nicht vorstellen, dass ein AG AN erpresst ich kann mir gut vorstellen, dass man sich vieles einfach nicht vorstellen kann. Aber hier ist nun mal von Erpressung die Rede und nicht davon, was wir uns vielleicht nicht vorstellen können.
Hier geht es doch von Seiten des AN darum, dass er nicht mehr in die Nachtschicht zurück möchte was lässt Dich vermuten, dass ich das nicht verstanden habe? Hast du diesen Satz überlesen: wenn man sie tatsächlich wieder in die Nachtschicht versetzen sollte,
Klar MB besteht, doch es ist uns doch auch bekannt, dass auch ein BR nur begrenzte Möglichkeiten der Nichtzustimmung hat. Was die Versetzung, sofern es denn überhaupt eine ist, angeht mag das ja gerade noch stimmen, aber was die Zustimmung zu den Dienstplänen angeht seh ich das komplett anders als Du.
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