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Schichtzulage trotz Schichtwechsel

G
Geheimrat
Nov 2022 bearbeitet

Ein Arbeiter der normalerweise immer Nachtschicht hat wurde für eine Woche in die Frühschicht beordert, um an einer Schulung teil zu nehmen. Hat er einen anspruch auf seine Nachtschichtzuschläge?

2.71608

Community-Antworten (8)

H
Harvey

02.06.2011 um 01:46 Uhr

Hallo Geheimrat,

das kann ich dir leider so nicht beantworten. Gegenfrage: Hat der BR den seine Mitbestimmung nach § 87 (1) 2 wahrgenommen??? Wenn ja: Müsste das ja geklärt sein. ( bzw. hätte geklärt werden können )

Grüße

M
Moses

02.06.2011 um 01:48 Uhr

harvey wo siehst du den kollektiven tatbestand?

H
Harvey

02.06.2011 um 02:26 Uhr

H
Hethiter

02.06.2011 um 03:51 Uhr

Moses, wo siehst Du den ausschließlichen kollektivrechtlichen Zwang im BetrVG?

W
wölfchen

02.06.2011 um 12:39 Uhr

@ Geheimrat, ich muss mal mit der simplen Frage daherkommen, was denn in Eurem Tarifvertrag dazu steht. Beim TVöD z.B. gibt es Nachtschichtzuschläge nur für tatsächlich geleistete Nachtschichten . . .

G
Geheimrat

02.06.2011 um 23:31 Uhr

In unserem Haustarifvertrag steht leider nichts zu diesem Thema.

Die Schichtwechsel (egal ob wegen Schulung, Krankheits- oder Urlaubsvertretung) erfolgten bisher immer freiwillig. Das heißt, der Vorgesetzte bat den MA ob er wechseln würde, und der MA konnte auch Nein sagen. Es wurde dann immer so gehandhabt, dass der MA den höheren Schichtzuschlag bekam (also entweder den laut Schichtplan oder den des zu vertretenden MA). Für diese Praxis gab es eine mündliche Vereinbarung zwischen dem alten BRV und der alten GL (beide nicht mehr im Amt). Da diese Absprachen immer freiwillig sind wird auch nicht der BR befragt, und wir hatten bisher auch kein Problem damit. Die neue GL will die Zuschläge jedoch nur noch so bezahlen, wie sie auch anfallen. Das heißt ein MA der von der Nachtschicht gefallenhalber in die Frühschicht wechselt soll dann, obwohl er sein Leben zum Wohle der Firma umgestaltet, zum dank auch noch weniger Geld bekommen. Hier ist mein Rechtsgefühl verletzt. Leider konnte ich nichts schriftliches finden, womit ich belegen könnte, dass der höhere Zuschlag zu zahlen ist. Kann mir hier jemand weiter helfen?

Ist ein kurzfristiger wechsel (z.B. zur Krankheitsvertretung) von einer Schicht in die Gegenschicht überhaupt Zustimmungspflichtig?

A
Antischichtler

03.06.2011 um 01:36 Uhr

Betriebliche Übung?

F
Felix2256

15.11.2022 um 04:40 Uhr

Also, meine Kenntnisse lange dazu das wenn man gefragt wird und man stimmt diesen zu muss kein Zuschlag gezahlt werden, ist es allerdings so wie bei mir wo einfach hinter meinen rücken entschieden wurde muss der Arbeitergeber zahlen allerdings werden diese zuschläge versteuert.

Also es ist ein ganz schmaler grad zwischen AG und MA wenn's um schläge geht.

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