Hallo,
wir sind eine Tochtergesellschaft in einer größeren Firma, und betreiben die Betriebsgastronome. Anfang des Jahres wurden wir informiert, das an den Brückentagen nicht gearbeitet wird. Daraufhin haben die Kollegen Urlaub beantragt. Nun wird auf einmal darüber geredet (die große Firma) diesen Freitag (und auch die anderen Brückentage) die Betriebsgastronomie doch zu öffnen. Unsere Dienstpläne werden immer am Donnerstag ausgehängt. Darauf steht natürlich auch Urlaub. Im BUrlG finde ich keine Antwort. Können wir dem noch wiedersprechen, oder zählt hier die 4 Tages Frist?