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Brückentage

N
nanny
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind eine Tochtergesellschaft in einer größeren Firma, und betreiben die Betriebsgastronome. Anfang des Jahres wurden wir informiert, das an den Brückentagen nicht gearbeitet wird. Daraufhin haben die Kollegen Urlaub beantragt. Nun wird auf einmal darüber geredet (die große Firma) diesen Freitag (und auch die anderen Brückentage) die Betriebsgastronomie doch zu öffnen. Unsere Dienstpläne werden immer am Donnerstag ausgehängt. Darauf steht natürlich auch Urlaub. Im BUrlG finde ich keine Antwort. Können wir dem noch wiedersprechen, oder zählt hier die 4 Tages Frist?

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Community-Antworten (5)

R
rkoch

30.05.2011 um 16:32 Uhr

Eine "4-Tages-Frist" in welchem Zusammenhang Du diese auch immer siehst (wahrscheinlich Aushangtermin) gibt es im gesetzlichen Sinne nicht. Wahrscheinlich gibt es bei Euch diesbezüglich eine betriebliche Vereinbarung oder gar nur Gewohneheit....

Grundsätzlich gilt aber: Genehmigter Urlaub ist genehmigt und kann nur noch im gegenseitigen Einvernehmen (oder genau genommen eigentlich: gar nicht) zurückgenommen werden. Der AG, ob mit oder ohne BR, kann einen einmal genehmigten Urlaub nicht mehr verweigern.

G
Galaxy

30.05.2011 um 17:23 Uhr

@Nanny

wärest du denn bereit, es auf eine Auseinandersetzung mit deinem AG ankommen zu lassen? Grundsätzlich hat "rkoch" ja recht, aber er ist ja nicht du, und was machst du, wenn dein AG sagt, sie können nicht in den Urlaub gehen ? Trotzdem den Urlaub antreten? In deinem Post steht Zitat: "Daraufhin haben die Kollegen Urlaub beantragt" Wurde der Urlaub auch genehmigt? Habt ihr einen Betriebsrat, bist du im Betriebsrat??

Gruß Galaxy

N
nanny

31.05.2011 um 10:06 Uhr

Vielen Dank für die Antworten, aber es hat sich Gott sei Dank erledigt. Ich habe gestern noch mit meinen BR-Kollegen telefoniert, und wir hätten dem auf jeden Fall wiedersprochen, und es auch auf einen Konflikt ankommen lassen. LG Nanny

K
Kölner

31.05.2011 um 10:55 Uhr

@Nanny Ich hoffe, Ihr habt wIDersprochen und nicht wIEdersprochen. ;-)

Es gibt Anwälte und Richter, die reagieren da sehr empfindlich...

D
DonJohnson

31.05.2011 um 11:16 Uhr

Na, zum Glück steht dort geschrieben: und wir hätten dem auf jeden Fall... :-D

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