Erstellt am 30.05.2011 um 14:32 Uhr von rkoch
Eine "4-Tages-Frist" in welchem Zusammenhang Du diese auch immer siehst (wahrscheinlich Aushangtermin) gibt es im gesetzlichen Sinne nicht. Wahrscheinlich gibt es bei Euch diesbezüglich eine betriebliche Vereinbarung oder gar nur Gewohneheit....
Grundsätzlich gilt aber: Genehmigter Urlaub ist genehmigt und kann nur noch im gegenseitigen Einvernehmen (oder genau genommen eigentlich: gar nicht) zurückgenommen werden. Der AG, ob mit oder ohne BR, kann einen einmal genehmigten Urlaub nicht mehr verweigern.
Erstellt am 30.05.2011 um 15:23 Uhr von galaxy
@Nanny
wärest du denn bereit, es auf eine Auseinandersetzung mit deinem AG ankommen zu lassen? Grundsätzlich hat "rkoch" ja recht, aber er ist ja nicht du, und was machst du, wenn dein AG sagt, sie können nicht in den Urlaub gehen ? Trotzdem den Urlaub antreten? In deinem Post steht Zitat: "Daraufhin haben die Kollegen Urlaub beantragt"
Wurde der Urlaub auch genehmigt? Habt ihr einen Betriebsrat, bist du im Betriebsrat??
Gruß
Galaxy
Erstellt am 31.05.2011 um 08:06 Uhr von Nanny
Vielen Dank für die Antworten, aber es hat sich Gott sei Dank erledigt.
Ich habe gestern noch mit meinen BR-Kollegen telefoniert, und wir hätten dem auf jeden Fall wiedersprochen, und es auch auf einen Konflikt ankommen lassen. LG Nanny
Erstellt am 31.05.2011 um 08:55 Uhr von Kölner
@Nanny
Ich hoffe, Ihr habt wIDersprochen und nicht wIEdersprochen. ;-)
Es gibt Anwälte und Richter, die reagieren da sehr empfindlich...
Erstellt am 31.05.2011 um 09:16 Uhr von DonJohnson
Na, zum Glück steht dort geschrieben: *und wir hätten dem auf jeden Fall...* :-D