Hallo Zusammen,

Ich habe mal eine Frage zum Feiertagsausgleich in der Schichtarbeit.

Ich stelle erstmal unsere Situation dar.

Bei uns gibt es im Arbeitsvertrag eine vereinbarte Monatstundenzahl, in der Regel werden wir 5 Tage die Woche geplant, manchmal auch 6 Tage aber die Woche darauf dann nur 4.
also so das wir wirklich durchschnittlich 5 Tage die Woche arbeiten,
im Zeitraum von 7 - 24 Uhr
Mehrarbeit gibt es eher selten.

die Stundenzahl variiert pro Tag mal zwischen 6 und 9 stunden jenachdem wie wir gebraucht werden durch ein AZK werden uns allerdings immer die vertraglich vereinbarten Stunden bezahlt. Das AZK wird immer von der Einsatzplanung im Auge behalten das gegenfalls mal verlängert oder verkürzt wird um nicht zu weit in eine Richtung zu driften.

Nun zu meiner Frage.

Nehmen wir an eine MA wird folgender maßen geplant.

Montag Schicht
Dienstag Schicht Feiertag
Mittwoch Schicht
Donnerstag Schicht
Freitag Schicht
Samstag frei
Sonntag frei

da er nun 2 Tage frei hat und die Wochenstundenzahl auch im Durschschnitt liegt +/- 2 Stunden, argumentiert der AG so das der ihm zustehende Ersatzruhetag am Samstag (ohnehin Schichtfreier Tag) gewährt wird.

Er bekommt den Feiertag lediglich mit 50% bezahlt und erhält halt die ganz normale Anzahl an Stunden die er an dem tag gearbeitet hat, angerechnet.

einen Tarifvertrag unterliegen wir nicht, eine Sonderregelung im AV ist dazu nicht vorhanden bis auf die 50% am Feiertag.

Ist das so rechtens?