Erstellt am 25.05.2011 um 08:01 Uhr von kunzundhinz
Es kann beides zutreffen. Kommt darauf an was mit dem Br vereinbart wurde. Eine große Kaufhofkette hat die Stechuuhren direkt in den jeweilige Kaufhausetagen.
Erstellt am 25.05.2011 um 08:10 Uhr von BRVLH
schau auch mal hier vorbei:
"Als Arbeitszeit zählt nach dem Arbeitszeitgesetz die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Wann nun die Arbeitszeit genau beginnt oder endet -bereits am Werktor oder erst am Arbeitsplatz? - kann in dem Arbeitsvertrag, einem einschlägigen Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Findet sich hierzu keine Regelung oder besteht kein zeiterfassungssystem im Betrieb ("Stempeluhr"), beginnt und endet die Arbeitszeit generell erst am eigentlichen Arbeitsplatz......"
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/content_06.html#a02