ArbZG auch im Ausland gültig?
Hallo zusammen!
In unserem Unternehmen gibt es einige Mitarbeiter, die sich immer wieder arbeitstechnisch kurz im Ausland aufhalten. Es handelt sich um Dienstreisen, also keine Entsendungen oder Versetzungen an einen Auslandsstandort. Unsere MA fliegen hin, überwachen vor Ort Aufbauarbeiten und fliegen nach Abschluß der Arbeiten (i.d.R. 4-5 Tage) wieder zurück.
Jetzt ist die Frage aufgetaucht, ob für diese MA für die Zeit des Auslandsaufenthalts auch das deutsche ArbZG gilt, oder ob es durch örtliche Arbeitszeitregelungen ersetzt wird. V.a. geht es um die maximale tägliche Arbeitszeit vor Ort und ob die im Ausland geleisteten Stunden in den 6-Monats/24-Wochen Durchschnitt nach §3 ArbZG eingerechnet werden dürfen/müssen.
Nun habe ich schon einige Stunden im Internet geforscht, habe hierzu aber überall (auch hier im Forum) widersprüchliche Aussagen gefunden. Jetzt bin ich noch verwirrter als vorher. Kann für mich hier jemand Licht ins Dunkel bringen? Mein Dank würde euch ewig nachschleichen!
VG, Christian
Community-Antworten (4)
24.05.2011 um 12:58 Uhr
Lese einmal hier:
Entsendung von Arbeitnehmern in das Ausland http://www.stuttgart.ihk24.de/international/Internationales_Wirtschaftsrecht/EntsendungenAusland/971048/Entsendung_von_Arbeitnehmern_in_das_Ausland.html#5
24.05.2011 um 13:42 Uhr
Hallo wahlvst,
danke für die schnelle Antwort. Den Artikel habe ich auch schon gefunden. Auf einer anderen Seite habe ich aber wiederum das gefunden:
http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=public&did=5005&lid=DE&bid=BAS&
Was ist denn nun richtig...?
VG, Christian
24.05.2011 um 13:52 Uhr
Hallo,
ist einfach ganz einfach! Also IHK: In der Regel bleibt das deutsche Recht anwendbar, wenn es sich nur um eine vorübergehende Entsendung handelt. Dennoch sind daneben bestimmte ausländische Vorschriften zu beachten.
Das andere längeren Auslandsaufenthalt z.B. bei Montage usw..
Als BR ist es ganz einfach. Der BR reklamiert deutsches Recht und das ArbG muss ggf. entscheiden, sofern der AG anderer Meinung ist.
24.05.2011 um 14:50 Uhr
OK, danke! Dann seh' ich doch schon mal klarer. D.h. also, bei unseren kurzen Dienstreisen pochen wir mal auf's ArbZG.
Komisch nur, daß hierzu im Internet fast nix Brauchbares zu finden war. Da muß es doch irgendwelche Rechtsgrundlagen oder auch Urteile vom BAG geben, o.ä.? Das Thema ist doch sicher nicht neu...
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