Hallo zusammen!

In unserem Unternehmen gibt es einige Mitarbeiter, die sich immer wieder arbeitstechnisch kurz im Ausland aufhalten. Es handelt sich um Dienstreisen, also keine Entsendungen oder Versetzungen an einen Auslandsstandort. Unsere MA fliegen hin, überwachen vor Ort Aufbauarbeiten und fliegen nach Abschluß der Arbeiten (i.d.R. 4-5 Tage) wieder zurück.

Jetzt ist die Frage aufgetaucht, ob für diese MA für die Zeit des Auslandsaufenthalts auch das deutsche ArbZG gilt, oder ob es durch örtliche Arbeitszeitregelungen ersetzt wird. V.a. geht es um die maximale tägliche Arbeitszeit vor Ort und ob die im Ausland geleisteten Stunden in den 6-Monats/24-Wochen Durchschnitt nach §3 ArbZG eingerechnet werden dürfen/müssen.

Nun habe ich schon einige Stunden im Internet geforscht, habe hierzu aber überall (auch hier im Forum) widersprüchliche Aussagen gefunden. Jetzt bin ich noch verwirrter als vorher. Kann für mich hier jemand Licht ins Dunkel bringen? Mein Dank würde euch ewig nachschleichen!

VG, Christian