Erstellt am 23.05.2011 um 08:44 Uhr von Kölner
@Spencer
Das ist nicht unüblich und vor allem ist es legal!
Einen Gleichbehandlungsgrundsatz gibt es meines Wissens dabei nicht...
Erstellt am 23.05.2011 um 08:58 Uhr von Spencer
Danke für die schnelle Antwort.
Mir stellt sich da nur die Frage, wenn ein Feiertagsausgleich im Urlaub gegeben wird, zählt dies dann als Zusammenhängender Urlaub? Gerade beim Jahresurlaub. Den theoretisch ist dies ja ein freier Tag für einen gearbeiteten Tag den man dann mitten im urlaub nehmen muss?
Zum Thema Gleichbehandlung, wir haben da auch einige MA (Verwaltung, HW) die immer an den Feiertagen Frei haben und die müssen dann auch logischer Weise diese Tag nie in ihrem Urlaub ausgleichen und haben somit mehr freie Tage im Jahr.
Erstellt am 23.05.2011 um 09:51 Uhr von Südmann
ich sehe das skeptisch
ein Ersatzruhetag kann natürlich auch ein ohnehin freier Samstag sein
bloß : liegt dieser Samstag in einem zusammenhängenden Urlaubszeitraum,
sehe ich keine Dispositionsmöglichkeiten für den AG, diesen Tag, zusätzlich noch als Ersatzruhetag deklarieren zu können
lass mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen
Erstellt am 23.05.2011 um 11:33 Uhr von Kurzarbeiter
Lt. Bundesurlaubsgesetz i.d. Urlaub i.d.R. oder zu mindest zu einen bestimmten Umfang zusammenhängen zu gewähren. Die Gewährung von Ersatzruhetagen an in den Urlaub fallenden arebitfreien Tagen würde diesem widersprechen, da es den Urlaub unterbrechen würde.
Erstellt am 23.05.2011 um 11:40 Uhr von Kölner
@Spencer
...aber die Verwaltung arbeitet verm. nicht in Rahmen einer Schichtplanung (Vollkonti?)
Erstellt am 24.05.2011 um 08:29 Uhr von Spencer
Teilweise arbeit auch die Verwaltung/hauswirtschaft in Schichten!