feiertagsausgleich bei krankheit
hallo erst mal! ich habe folgendes problem: ich arbeite in einer diakonischen behinderteneinrichtung im ruhrgebiet. ich hatte am mittwoch einen freien tag für einen feiertag den ich gearbeitet habe (feiertagsausgleich) nun bin ich aber an dem mittwoch von meinem arzt krank geschrieben worden. als ich jetzt wieder die arbeit aufnahm und meinen arbeitgeber fragte, ob ich den feiertagsausgleich noch bekomme sagte er mir das der tag verfallen würde wenn man an dem tag krank wird ist das richtig?? habe schon im BAT nachgesehen aber irgendwie nichts gefunden. wenn jemand wiess wo ich da eine textpassage zu finde der kann sie mir nennnen. danke schön punkie
Community-Antworten (1)
19.12.2005 um 00:49 Uhr
Guten Abend punkie! Ich fürchte, dass Sie da schlechte Karten haben. An einem freien Tag krank zu werden, ist Pech. Stellen Sie sich vor, dass ein Arbeitnehmer irgendwo nur am Samstag und Sonntag krank ist. Der bekommt dafür auch keinen Ausgleichstag. Mit Bedauern otto
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