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Leiharbeiter und Urlaubsregelung

P
pagaie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich hätte eine Frage:

wenn jemand aus eine Zeitarbeitsfirma und eine reguläre Arbeitskraft (im gleiche Abteilung) gleichzeitig Urlaub haben wollen gibt es eine Vorrangregelung für reguläre Personal?

Wir haben momentan das Problem in unserem Betrieb und da, keine von den Mitarbeiter aus seine Urlaub zurück gehen möchte will der Verwaltungsdirektor selber entscheiden. Kann er oder darf er zu gunsten der Leiharbeiter eine Entscheidung treffen?

Vielen Dank für eure Antwort

1.43703

Community-Antworten (3)

K
kunzundhinz

19.05.2011 um 23:34 Uhr

Die Antwort hast Du doch bei Deiner 1. Frage betreffend diesem Thema erhalte. (Urlaubsgenehmigung von Leiharbeiter) Gefällt sie nicht oder warum die Nachfrage? Bist Du eigentlich BR? Dann würden mich diese Fragen noch mehr wundern. Ich würde dann sehr sehr dringend zu Schulungen raten.

R
Roxxx

19.05.2011 um 23:57 Uhr

Als Ergänzung: Ist ein Leiharbeiter verhindert (Urlaub, krank usw.) wird normalerweise von der Zeitarbeitsfirma ein anderer Leiharbeiter geschikt.

D
DonJohnson

20.05.2011 um 04:28 Uhr

Wobei auch das dann die Anhörung des BR nach 99 nötig macht...

pagaie zäume das Pferd mal von der anderen Seite auf - schau mal in den 87er was das MBR des Gremiums bei Urlaub an geht - suchen mußte jetzt selber, aber glaube mir, es lohnt sich ;-)))

Der Tip mit den Seminaren war aber auch nicht schlecht - das solltet ihr schnellstens machen... Ihr seid seit letztem Jahr im Amt, also Hintern hoch und schulen lassen. Hier gelegentlich Fragen zu stellen und Antworten bekommenm, ersetzt keine Schulung ;-))))

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