Hallo,

ich hätte eine Frage:

wenn jemand aus eine Zeitarbeitsfirma und eine reguläre Arbeitskraft (im gleiche Abteilung) gleichzeitig Urlaub haben wollen gibt es eine Vorrangregelung für reguläre Personal?

Wir haben momentan das Problem in unserem Betrieb und da, keine von den Mitarbeiter aus seine Urlaub zurück gehen möchte will der Verwaltungsdirektor selber entscheiden. Kann er oder darf er zu gunsten der Leiharbeiter eine Entscheidung treffen?

Vielen Dank für eure Antwort