Beschäftigung Leiharbeiter
Dürfen Leiharbeiter in der Entleihfirma Werkvertrag Kollegen auf ihren Arbeitsplatz anlernen. Die Abteilung wird ab 1.10.19 von einer Werkvertragfirma übernommen und jetzt sollen Stamm Kollegen und Leiharbeiter die neuen Kollegen auf die Fremdvergebenen Arbeitsplätze anlernen. Bei Stammkollegen gibt es schon auseinandersetzungen mit der Geschäftsleitung über die Form des Anlernen, aber Leiharbeiter lernen Werkvertrag Kollegen an?? Eine weitere Frage zum Besht eines Leiharbeiter. In einer Betriebsvereinbarung hat der Betriebsrat zugestimmt, das mehrere Freitagsschichten entfallen. Alle Beschäftigten dieser Abteilung haben aber ein Angebot, in einer anderen Abteilung zu arbeiten. Gilt dieses Angebot auch für Leiharbeiter, oder Können/müssen diese Kollegen Urlaub nehmen, oder hat die Verleihfirma sogar das Recht, seinen entliehenden Mitarbeiter an diesen Tagen in andere Firmen arbeiten zu lassen.
Community-Antworten (2)
07.09.2019 um 19:20 Uhr
Zu der BV und ob sie auch für Leih-AN gilt: Es kommt darauf an, wie der Geltungsbereich der BV geregelt ist.
Im übrigen ist es Angelegenheit des AG der neuen Fremdfirma wie er seine AN schult. Was ihr prüfen solltet , ob hier nicht eine Scheinselbständigkeit besteht. Schaut euch doch mal die Verträge an (§ 80 Abs. 2 BetrVG).
08.09.2019 um 16:57 Uhr
Zitat Krambambuli : Im übrigen ist es Angelegenheit des AG der neuen Fremdfirma wie er seine AN schult.
Völlig richtig
Zitat Krambambuli : Was ihr prüfen solltet , ob hier nicht eine Scheinselbständigkeit besteht.
Genauer gesagt, ob mit dem Werkvertrag möglicherweise Leiharbeit verschleiert wird
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