Eine weitere Frage zum Besht eines Leiharbeiter. In einer Betriebsvereinbarung hat der Betriebsrat zugestimmt, das mehrere Freitagsschichten entfallen. Alle Beschäftigten dieser Abteilung haben aber ein Angebot, in einer anderen Abteilung zu arbeiten. Gilt dieses Angebot auch für Leiharbeiter, oder Können/müssen diese Kollegen Urlaub nehmen, oder hat die Verleihfirma sogar das Recht, seinen entliehenden Mitarbeiter an diesen Tagen in andere Firmen arbeiten zu lassen.