Resturlaubsanspruch - für Schwerbehinderte?
Hallo Zusammen, ein Kollge mit Schwerbehinderung 50% befindet sich seit August 06 in der Wiedereingliederung und arbeitet täglich 4 Stunden. Aufgrunddessen konnte der AN seinen Jahresurlaub nicht nehmen. Die Wiedereingliederung würde sonst unterbrochen werden und der AN muß vorn beginnen(Info lt. Krankenkasse). In unserer BV haben wir geregelt, dass der Resturlaub aus 06 bis spätestens bis März 07 aufgebraucht sein muß. Nun stellt sich der AG hin und meint der Kollege könnte nur dann Urlaub machen wenn er auch voll arbeitet(sonst 8std. Kraft), der AG ist nicht bereit die Lohnfortzahlung für den Resturlaub zu genehmigen. Ist der AG im Recht? Viele Grüße MBR neu im Amt
Community-Antworten (1)
25.01.2007 um 11:37 Uhr
Hallo MBR neu im Amt,
solange der MA die Wiedereingliederungsmaßnahme (auch Hamburger Modell genannt) in Anspruch nimmt, wird er von der Krankenkasse bezahlt (ist also noch krankgeschrieben) . Erst wenn diese Maßnahme abgeschlossen ist, bekommt er seinen Lohn wieder vom AG und kann dann auch seinen Urlaub antreten.
MfG Angi1
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