Erstellt am 18.05.2011 um 08:31 Uhr von rkoch
> haben uns schon durchs Forum und I-Net geklickt aber nichts richtiges gefunden.
Such noch mal, das Thema hatten wir hier schon x-Mal.
Nochmal: Das Urteil des EuGH zu diesem Thema sagt klar, das nur der gesetzlich garantierte Teil des Urlaubs in diesem Fall unverfallbar ist, also nur noch 8 Tage (bei 5-Tage Woche).
Der TV könnte eine eigenständige Regelung enthalten die auch den tariflichen Anteil unverfallbar macht, aber IMHO hat bislang keine GEW an dieser Sache gerührt.
Erstellt am 18.05.2011 um 09:21 Uhr von petrus
Und es gibt ein LAG-Urteil, dass besagt, dass man im Zweifelsfall erstmal den "Zusatzurlaub" nimmt und dann erst den gesetzlichen. Was dann bei Der Kollegin hieße, sie hat erst 2 Tage vom Mindesturlaub genommen und hätte noch 18 übrig. Und es gibt LAG, die das so sehen, wie von rkoch geschildert... Solange sich das BAG dazu also nicht äußert, ist die Antwort ein klares: Kommt drauf an... (...welches LAG denn zuständig ist)
Erstellt am 18.05.2011 um 12:20 Uhr von Maxim
Danke für die Antworten.
@rkoch
Genau das was petrus geschrieben hat "im Zweifelsfall" meinte ich mit nichts richtiges gefunden.
Wir sind auch von 18 Tagen Rest ausgegangen, sind uns aber nicht sicher.
Erstellt am 18.05.2011 um 13:03 Uhr von petrus
@maxim:
Dann geht doch mit dem Urteil vom LAG DüDo zu eurem Chef. Mit etwas Glück kriegt dann die Kollegin ihre 18 Tage Rest. Und wenn ihr Pech habt, kennt der Chef ein gegenteiliges Urteil. Der Rest wird dann notfalls vorm ArbG geklärt werden müssen